@finanzdenker: Diese Regeln gelten für das Enterben der Kinder! Es ist nur in Ausnahmefällen möglich. Natürlich kann man das Erbe auch zu Lebzeiten schon auszahlen. Quelle: Steuertipps.de #enterben #erbe #testament #erbfall #finanzdenker #finanzen #finanzwissen #wissenswert #finanziellebildung #lernenmittiktok