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ohmyghost88
0vitaaa :
I remember you you are my dream Help... take care of it all
2024-09-04 11:32:11
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aisfu_yun
@ayu04 :
follow
2024-10-15 07:13:26
0
011ce______
ACC UNTUK DI NEGO :
no ex, no next
2024-10-02 02:35:07
0
fqri_95
fqri_95 :
Apa aku saja orang Bugis suka lagu Minang 🔥
2024-08-01 10:17:18
1021
dilzz_rip
DILZZ⚡🤫 :
apa cuman aku orang Kalsel yg suka lagu Minang🔥🔥
2024-08-21 23:43:53
420
ahmadsayangchelsi
MaddForrChell :
"jadilah seperti senja walaupun sebentar tp selalu kembali jangan seperti gerhana yg mungkin indah tp blm tau kapan kembalinya"
2024-08-01 05:14:12
740
acaaaa_1403
R e s y a♡. :
lagunya:💃💃 Artinya:💔🥀🥺
2024-08-07 12:08:03
383
tupaitanah29
Yann🤟 :
izin ketua: tidak ada kata menyerah. karna lelah. karna kita punya orang tua yang yang sudah mulai tua. 🔥
2024-09-05 04:24:50
280
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Das #Compact #Verbot ist krasser als ich dachte. Hier der Text: 6. Das Vermögen des Vereins „COMPACT-Magazin GmbH“ einschließlich seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ wird beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen. 7. Forderungen Dritter gegen den Verein „COMPACT-Magazin GmbH“ oder seine Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit sie nach Art, Umfang oder Zweck eine vorsätzliche Förderung der gesetzeswidrigen Bestrebungen des Vereins „COMPACT-Magazin GmbH“ einschließlich der ihm zuzurechnenden „CONSPECT FILM GmbH“ darstellen oder soweit sie begründet wurden, um Vermögenswerte des Vereins „COMPACT-Magazin GmbH“ einschließlich der ihm zuzurechnenden „CONSPECT FILM GmbH“ dem behördlichen Zugriff zu entziehen oder den Wert des Vermögens des Vereins „COMPACTMagazin GmbH“ einschließlich der ihm zuzurechnenden „CONSPECT FILM GmbH“ zu mindern. Hat ein Gläubiger eine solche Forderung durch Abtretung erworben, wird sie eingezogen, soweit der Gläubiger die Eigenschaft als Kollaborationsforderung oder als Umgehungsforderung im Zeitpunkt ihres Erwerbs kannte. 8. Sachen Dritter werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit der Berechtigte durch Überlassung der Sachen an den Verein „COMPACT-Magazin GmbH“ oder seine Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ deren gesetzeswidrige Bestrebung vorsätzlich gefördert hat oder soweit die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind. 9. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet. Dies gilt nicht für die Einziehungsanordnungen in den Nummern 6, 7 und 8.     Fehlt nur noch das #AfD Verbot, dann wäre einiges an Problemen gelöst. Nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600) geändert worden ist, erlässt das Bundesministerium des Innern und für Heimat die folgende Verfügung 1. Der Verein „COMPACT-Magazin GmbH“ einschließlich seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. 2. Der Verein „COMPACT-Magazin GmbH“ und seine Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ sind verboten und werden aufgelöst. 4. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für den Verein „COMPACT-Magazin GmbH“ und seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisation fortzuführen. 5. Es ist verboten, Kennzeichen des Vereins „COMPACT-Magazin GmbH“ und seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Tonund Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. #News #Nachrichten #Deutschland #Politik #Dracon #Wissen #Aufklärung
Das #Compact #Verbot ist krasser als ich dachte. Hier der Text: 6. Das Vermögen des Vereins „COMPACT-Magazin GmbH“ einschließlich seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ wird beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen. 7. Forderungen Dritter gegen den Verein „COMPACT-Magazin GmbH“ oder seine Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit sie nach Art, Umfang oder Zweck eine vorsätzliche Förderung der gesetzeswidrigen Bestrebungen des Vereins „COMPACT-Magazin GmbH“ einschließlich der ihm zuzurechnenden „CONSPECT FILM GmbH“ darstellen oder soweit sie begründet wurden, um Vermögenswerte des Vereins „COMPACT-Magazin GmbH“ einschließlich der ihm zuzurechnenden „CONSPECT FILM GmbH“ dem behördlichen Zugriff zu entziehen oder den Wert des Vermögens des Vereins „COMPACTMagazin GmbH“ einschließlich der ihm zuzurechnenden „CONSPECT FILM GmbH“ zu mindern. Hat ein Gläubiger eine solche Forderung durch Abtretung erworben, wird sie eingezogen, soweit der Gläubiger die Eigenschaft als Kollaborationsforderung oder als Umgehungsforderung im Zeitpunkt ihres Erwerbs kannte. 8. Sachen Dritter werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit der Berechtigte durch Überlassung der Sachen an den Verein „COMPACT-Magazin GmbH“ oder seine Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ deren gesetzeswidrige Bestrebung vorsätzlich gefördert hat oder soweit die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind. 9. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet. Dies gilt nicht für die Einziehungsanordnungen in den Nummern 6, 7 und 8. Fehlt nur noch das #AfD Verbot, dann wäre einiges an Problemen gelöst. Nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600) geändert worden ist, erlässt das Bundesministerium des Innern und für Heimat die folgende Verfügung 1. Der Verein „COMPACT-Magazin GmbH“ einschließlich seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. 2. Der Verein „COMPACT-Magazin GmbH“ und seine Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ sind verboten und werden aufgelöst. 4. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für den Verein „COMPACT-Magazin GmbH“ und seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisation fortzuführen. 5. Es ist verboten, Kennzeichen des Vereins „COMPACT-Magazin GmbH“ und seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Tonund Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. #News #Nachrichten #Deutschland #Politik #Dracon #Wissen #Aufklärung

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