@user9496921536:

ልኑር ተደብቄ  ሁሉንም እርቄ
ልኑር ተደብቄ ሁሉንም እርቄ
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Thursday 12 December 2024 13:59:49 GMT
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Comments

dure1283
dure :
ሙሤ አማራ ነው የምትሉ የተረትተረት አባቶች ዛሬ ደግሞ....😂😂😂😂
2024-12-14 21:08:51
3
am.for.ever
A&M for ever. :
gread A+3
2024-12-15 13:42:13
3
user9802860772340
user9802860772340 :
ሙዚቃ ሙሉውን አምጭው
2024-12-14 05:53:42
4
banchuye13
Banchuye :
ከሰው ብትደበቅ ከፈጣሪ አትደበቅም
2024-12-14 12:00:23
5
user5625377917976
user5625377917976 :
@አያዋጣም
2025-01-26 01:26:14
0
user4736684285808
user4736684285808 :
ዬትነዉ እስራኤል መሰተለኝ
2024-12-13 17:58:51
4
liya.asefa
LIYA Asefa :
wow wow wow wow I love guys ❤️❤️❤️❤️❤️❤️❤️❤️100 love from London
2025-01-12 19:36:59
0
fikrucherenet
Fikru Cherenet :
እነማናቸው ከበሮ መቺዎቹ???
2024-12-14 18:41:39
3
sisaydesta
Sisay Desta545 :
Great Dramers😎Dreamers😇
2025-01-03 00:16:17
0
nimal11m
Nimal :
The tittle of son please?
2024-12-31 23:51:27
0
hassanelbasheer
hassan :
Strange 🌹🌹🌹🌹🌹
2024-12-14 18:10:04
2
aliyuwaziri2
AIW :
Great musical
2024-12-30 10:00:51
0
fantu.ethiopia
Napoli :
wow you looks so great
2024-12-13 14:00:16
6
lemlemu07
Lemlemu :
ይመቻል
2024-12-16 11:12:43
2
gech2706
gech27 :
@wawu
2024-12-13 07:33:01
4
alemayehutilahun122
ቤተሰብ :
ጥበብ.እንዲህ.ነው😳😳😳😳😳😳😳😳
2024-12-14 01:38:29
1
ayelebekele1962
Bekster 🇪🇹 🇬🇧 :
Wow. I love this music. So touchy 🥰🥰❤️❤️💖💖
2024-12-16 18:03:41
1
.2672293
هندي R S F :
My heart is broken, the cure
2025-01-03 19:48:13
0
tituslamorde
tituslamorde :
Wow ! I love this muzika❤👾
2024-12-28 22:06:32
1
mel676233
mel :
የት ነው
2024-12-15 06:24:06
2
adan.ali90
Adan Ali :
so interesting
2025-01-22 19:58:21
0
somghalan675
Som Ghalan675 :
very good
2025-01-07 17:07:29
0
user9951165751324
سراج :
I'm.love.Ababa
2024-12-30 05:19:37
0
user3339546617051
user3339546617051 :
Wow
2024-12-21 22:07:36
0
dahir.abdi117
WILKA M A D R I D :
Hi. hellow
2024-12-26 04:50:56
0
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Den Straf­tats­be­stand „Gefängnis­aus­bruch“ oder „Flucht aus der Haft“ gibt es im deutschen Straf­recht nicht. Theore­tisch kann jeder Gefangene so oft ausbrechen wie er will, ohne dass ihm dafür ein neuer Prozess drohen würde. Soweit die Theorie, doch praktisch ist eine straf­freie Flucht nicht so einfach. Wer als Häftling aus seiner offenen oder nicht-abgeschlos­senen Zelle, unbemerkt an den JVA-Beamten vorbei, und anschließend durchs Anstaltstor spaziert, begeht kein Verbrechen. Aber alles zählt als Straftat, was während der Flucht verbrochen wird. Wer Gitterstäbe durchsägt oder Schlösser aufbricht begeht Sachbeschädigung, wer Vollzugs­beamte überwältigt oder sogar in seine Gewalt bringt, muss sich hinterher wegen (evtl. gefährlicher) Körperver­letzung, Bedrohung oder sogar Geisel­nahme verant­worten. Das alles wird nicht plötzlich straffrei, nur weil es zur Flucht verhilft.  Zunächst stutzig macht dabei: da der „Gefängnis­aus­bruch“ an sich keine Straftat ist, kann eigentlich auch die Beihilfe zum Ausbruch nicht strafbar sein. Doch hier wirkt der Gesetz­geber entgegen und hat den eigenen Straf­tats­be­stand „Gefan­ge­nen­be­freiung“ geschaffen, der in § 120 StGB festgelegt ist. Demnach wird jeder mit Geldstrafe oder Freiheits­s­trafe bis zu drei Jahre bestraft, wer „einen Gefan­genen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert“. Amtsträger, etwa Vollzugs­beamte, müssen mit noch höheren Freiheits­s­trafen rechnen, wenn sie Gefan­genen zur Flucht verhelfen.#G#GefängnisJ#JVAA#AusbruchA#AusbrechenP#PolizeiP#PolizeikontrolleA#Anwaltr#rechtsanwalt
Den Straf­tats­be­stand „Gefängnis­aus­bruch“ oder „Flucht aus der Haft“ gibt es im deutschen Straf­recht nicht. Theore­tisch kann jeder Gefangene so oft ausbrechen wie er will, ohne dass ihm dafür ein neuer Prozess drohen würde. Soweit die Theorie, doch praktisch ist eine straf­freie Flucht nicht so einfach. Wer als Häftling aus seiner offenen oder nicht-abgeschlos­senen Zelle, unbemerkt an den JVA-Beamten vorbei, und anschließend durchs Anstaltstor spaziert, begeht kein Verbrechen. Aber alles zählt als Straftat, was während der Flucht verbrochen wird. Wer Gitterstäbe durchsägt oder Schlösser aufbricht begeht Sachbeschädigung, wer Vollzugs­beamte überwältigt oder sogar in seine Gewalt bringt, muss sich hinterher wegen (evtl. gefährlicher) Körperver­letzung, Bedrohung oder sogar Geisel­nahme verant­worten. Das alles wird nicht plötzlich straffrei, nur weil es zur Flucht verhilft. Zunächst stutzig macht dabei: da der „Gefängnis­aus­bruch“ an sich keine Straftat ist, kann eigentlich auch die Beihilfe zum Ausbruch nicht strafbar sein. Doch hier wirkt der Gesetz­geber entgegen und hat den eigenen Straf­tats­be­stand „Gefan­ge­nen­be­freiung“ geschaffen, der in § 120 StGB festgelegt ist. Demnach wird jeder mit Geldstrafe oder Freiheits­s­trafe bis zu drei Jahre bestraft, wer „einen Gefan­genen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert“. Amtsträger, etwa Vollzugs­beamte, müssen mit noch höheren Freiheits­s­trafen rechnen, wenn sie Gefan­genen zur Flucht verhelfen.#G#GefängnisJ#JVAA#AusbruchA#AusbrechenP#PolizeiP#PolizeikontrolleA#Anwaltr#rechtsanwalt

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