Bitte selbst lesen. Es handelt sich um die Aufhebung einer Verordnung. Es gelten die §§ der ZPO zur Zwangsvollstreckung.
2026-05-09 02:46:56
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yvki&familie :
Aber dann wird das Konto gesperrt und der Lohn gepfändet...Somit ist er Arbeitgeber informiert
2025-01-06 12:36:07
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Karl aus dem Hause B :
Daran müssen sich Staaten halten, aber doch keine FIRMEN!
2025-03-09 08:25:21
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Papa Schlumpf :
Nicht vergessen,
Deutschland ist eine GmbH,
schimpft sich auch BRD GmbH,
und bei Firmen ist eine Zwangsvollstreckung klar anwendbar. 🤔🤔🤔🤔🤔
2024-12-22 09:00:38
5
Marcel :
Für was ist das ist das für GEZ
2024-12-22 08:54:59
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Tarık :
Was machen wir dann wenn die vollstrecken
2025-02-04 22:32:47
1
atomicRock :
Wo kann ich das durchsetzen?
Zweifeln Richter Amtsgericht?
2025-01-30 09:57:02
1
Schatzmeister :
👍
2025-01-30 08:13:20
1
Christian :
💙💙💙💙💙💙💙💙💙💙💙
2024-12-23 20:38:26
2
Miracle Soul :
👍
2025-01-13 07:37:25
1
Oggo :
♥️🙏
2025-01-08 14:15:15
1
maick540 :
😃
2024-12-22 12:48:32
2
danieldmaigatter1 :
👍👍👍
2025-01-07 09:28:45
1
Immoprofi_Ergün :
😳
2025-02-23 18:32:08
0
Sibyllelorenz1963 :
Der Gerichtsvollzieher sind keine Beamten 😂 und dürfen nicht rein , die Arbeiten auf Provision, kein Geld nix Geld 😂😂😂😂
2024-12-22 11:37:23
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juergen1911 :
Da versuchen mal wieder Dilettanten, sich juristisch zu betätigen.
2024-12-21 23:15:11
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ᎷᎧᎧᏁᏇᏗᏝᏦᏋᏒ72 :
Gegendarstellung zur Behauptung „Zwangsvollstreckung sei aufgehoben / unzulässig“
Die im Video aufgestellten Behauptungen sind rechtlich unzutreffend.
Zwangsvollstreckung ist in Deutschland geltendes Recht.
Sie ist umfassend geregelt, insbesondere in den §§ 704 ff. ZPO, den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen von Bund und Ländern sowie der Gerichtsvollzieherordnung. Eine generelle Aufhebung existiert nicht.
Ein angeblicher „Artikel 56“ hebt die Zwangsvollstreckung nicht auf.
Die zitierten Fundstellen im Bundesgesetzblatt betreffen formale Gesetzesänderungen bzw. Bereinigungen.
Eine Abschaffung der Zwangsvollstreckung oder der hoheitlichen Befugnisse von Gerichtsvollziehern folgt daraus nicht.
Gerichtsvollzieher sind keine privaten Unternehmer.
Sie sind Justizbeamte, handeln hoheitlich im Auftrag der rechtsprechenden Gewalt, unterliegen Dienst- und Fachaufsicht sowie der Amtshaftung.
Die Erhebung von Gebühren macht ihr Handeln nicht privatwirtschaftlich.
Hoheitliches Handeln erfordert keinen „Ausweiszwang“ als Wirksamkeitsvoraussetzung.
Die Legitimation ergibt sich aus Gesetz, Zuständigkeit und Vollstreckungstitel – nicht aus dem Vorzeigen eines Dokuments auf Verlangen.
Die dargestellten Schlussfolgerungen sind pseudo-juristisch.
Es werden echte Begriffe und Dokumente verwendet, jedoch falsch interpretiert und zu unhaltbaren Absolutbehauptungen („alles aufgehoben“, „alles illegal“) verdichtet.
Fazit:
Die im Video verbreiteten Aussagen sind nachprüfbar falsch.
Zwangsvollstreckung ist rechtmäßig, Gerichtsvollzieher handeln hoheitlich, und die behauptete „Aufhebung“ existiert nicht.
Rechtsschutz erfolgt ausschließlich über die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel – nicht über solche Theorien.
2026-02-03 16:52:40
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user307188240330 :
Trump schütze unsere Kinder und Familien...........
💙💙💙💙💙💙💙💙💙💙💙💙💙
2024-12-29 03:43:24
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ceckpoint2 :
Lesen und Verstehen sind zwei Sachen! 😂
2024-12-23 20:35:07
2
desGehtDichGorNixAn :
setzt das durch
2024-12-21 21:07:19
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