@knast_vlog: Das Essen muss laut Gesetzgeber mindestens 65° Celsius Außentemperatur aufweisen, bei der Ausgabe an den Endverbraucher (Lebensmittelgesetz,LMHV). Gerichte können bei festgestellten Verstößen eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren und ein Geldstrafe in Höhe bis zu 100.000 Euro und in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren verhängen. Das ist geltendes Recht in Deutschland, ob es euch passt oder nicht. Das alles lässt sich alles zu 100% im Internet recherchieren. Aber hey, lieber rumlabern wa? #knastvlog #tomekk #essen