Andy.Netz :
Dies betrifft die Lohnsteuerklasse 1 und eine grobe Berechnung.
- **Bruttolohn pro Monat**: ca. 3.500 €
- **Bruttostundenlohn**: ca. 20,10 € bei 174 Stunden im Monat
Um nach 45 Jahren Arbeit eine Rente zu erhalten, die netto ungefähr 1.378 € entspricht (das ist die Armutsgrenze nach heutigem Stand), müsste der Staat spätestens im Alter finanziell unterstützen, falls das Einkommen einer Person unter dieser Grenze liegt. Ist es nicht gerecht, dass diese Person zumindest eine Summe erhält, die der Armutsgrenze entspricht?
Nehmen wir ein Gegenbeispiel:
In der Gastronomie sind Hilfskräfte tätig. Denkst du, eine "Hilfskraft" sei nur die Person, die Teller spült? Der Hinweis: Nein, diese Person ist eine Arbeitskraft. Und wenn sich ein Arbeitgeber eine Arbeitskraft nicht leisten kann oder will, ist das nicht das Problem des Arbeitnehmers, der einen fairen Lohn für seine Arbeit möchte. Der Lohn sollte ihn über die Armutsgrenze heben.
Wenn man den Markt sich selbst überlässt, regelt er die Dinge oft nach der folgenden Logik: *Maximaler Gewinn bei minimaler Investition*. Dies ist die einzige Regel des Marktes. Was passiert aber, wenn wir staatliche Regeln dagegenstellen? Der Staat könnte vorgeben: "Wir finanzieren keine Unterstützung für Menschen, die trotz ihrer Arbeit später unter der Armutsgrenze liegen."
Das bedeutet: Wenn du jemanden einstellst – egal für welche Tätigkeit – musst du ihn so bezahlen, dass er nach 45 Jahren Arbeit in Vollzeit (bei einer 40-Stunden-Woche) eine Nettorente über oder zumindest an der Armutsgrenze hat. Rechnet man dies hoch, wäre ein Bruttolohn von über 20 € pro Stunde erforderlich.
Zusammengefasst: Der Arbeitgeber kann gerne weiterhin eigenständig die Löhne bestimmen, jedoch müsste der Staat klare Richtlinien setzen. Die zentrale Regel könnte lauten: "Arbeit muss so entlohnt werden, dass der Arbeitnehmer später nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen ist."
2025-08-20 11:59:12