Und der Architekt bzw. dessen Planung hat jetzt 100 TEuro gekostet?
2025-08-09 06:53:38
115
Kay :
Naja da hatte man vor Gericht gehn können ....
2025-08-09 10:38:26
105
Heili1983 :
Es heißt immer wir bauen unser Traumhaus - Realitä: Ihr baut das Haus, das der Bebauungsplan vorgibt 😂🤣
2025-08-10 06:03:01
34
Skorn :
Behördenversagen🤔 gibts das wort überhaupt offiziell? Kann ich mir nicht vorstellen das das überhaupt gebraucht wird. Die versagen doch nie.
2025-08-09 05:53:27
37
Jan der Nordfriese :
Warte mal... heißt das, wenn ich mir Geld von der Bank "hole" .. Sagen wir mal, ein paar Millionen.. auch ohne einvernehmen... und gehe damit nach Las Vegas und Gewinne den Jackpott und gebe das Geld wieder zurück, ist es ok? ... da ich es ja nie geliehen habe, sondern einfach genommen habe, muss ich ja keine Zinsen zahlen 😅
2025-08-09 09:29:41
3
Buildyx :
erster
2025-08-08 13:16:59
1
FloMi9206 :
Die Geschosszahl alleine ist auch nicht immer maßgebend. Ebenso wichtig ist die Trauf- und Firsthöhe. Dadurch kann zwar grundsätzlich 2 geschossig erlaubt sein, was aber durch die Höhenbegrenzung wiederum eingeschränkt wird. Wenn es im Bebauungsplan so drin steht ist das eigentlich fest. Entweder wurde der falsche Bebauungsplan betrachtet oder eine andere Vorgabe schränkt ein. Darum vor Kauf immer einen Architekten kontaktieren was auf dem Grundstück möglich ist.
2025-08-09 11:58:57
25
Michael :
Ich hasse die deutsche Bürokratie, sobald man nicht mehr mit derselben Person spricht in so einem Prozess, entscheidet der nächste auf den man angewiesen ist, was komplett anderes weil er die Gesetze genau so wenig verstanden hat wie der vorherige Gesprächspartner. Man kann es denen nicht mal vorwerfen, manche Beteiligten machen das auch nicht jeden Tag und es ist viel zu kompliziert weil jeder ein Stück vom Kuchen abhaben will. Warum sollte mir jemand erzählen dürfen was und wo ich bauen darf nachdem ich ein Grundstück gekauft habe. Und wenn ich da in einer Holzhütte leben will, das sollte meine Sache sein.
2025-08-10 06:41:10
13
DerHerrA :
aber wenn er den Hausbau Vertrag hat, ist ja quasi das Haus geplant, warum dann noch ein Architekt? Das Fertighaus ist ja geplant.
2025-08-09 09:18:09
3
Steffi_J :
ich hätte nie bei der Stadt etc. gefragt sondern wäre immer zur unteren Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Behörde, die wirklich Ahnung hat.
2025-08-09 19:18:51
1
Fescher Typ :
bei welcher Behörde fragt um eine bauvoranfrage davon habe ich noch was gehört
2025-08-09 13:09:29
0
lourenz.2 :
krass 😱
2025-08-08 13:40:52
0
marlon kantor :
Halleluja Deutschland
2025-09-09 22:45:02
0
Islamische Ehevermittlung :
Bausparkasse = Sparkasse ?
2025-08-09 22:08:33
0
Proxomius :
Zwei vollgeschosse kann schon sein, aber die Traufhöhe muss ebenfalls beachtet werden. Kann beispielsweise sein, dass die traufhöhe nur 6m ist, dann wird es nix mit dem 2. vollgeschoss
2025-09-13 06:14:12
0
BlackVibe_TV :
per E-Mail gibt es keine rechtsverbindliche Auskunft
2025-08-10 02:57:26
0
Dr.Zauselbart :
das gild nur für große Konzerne, der kleine Mann wird sofort verhaftet
2025-08-09 11:35:39
1
TheFabulousFlo :
Die Mail ist nun mal leider kein belastbares Dokument. Immer alles per Bescheid klären lassen (z.B. Bauvoranfrage oder Baugenehmigung), das entfaltet Gültigkeit und Rechtssicherheit.
2025-08-11 14:05:20
0
Daniel Von Anhalt :
hast es doch schriftlich
2025-08-10 09:48:05
0
LennoxX :
Wüstenrot ?
2025-08-09 15:49:10
0
Kristina :
Tja leider hättet ihr die Bauvoranfrage vor dem Kauf des Grundstücks schon stellen sollen. Dann wart ihr auf der sicheren Seite 🥺
2025-08-09 12:22:19
2
Crazy Bavarian Duo :
Bei Marvin war ich raus
2025-08-09 08:17:47
1
Tem :
🥰🥰🥰
2025-08-10 00:40:16
0
travelholics_official :
😁
2025-08-12 08:05:28
0
Movie Brothers :
😁
2025-08-08 21:52:13
0
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