Es geht nur ein öffentlich bestellter Gutachter, der den Wert der Immobilie schätzt. Ein Makler braucht ihr nicht. Ich würde öffentlich bestellten Gutachter beauftragen und das dem Pflichtteilsberechtigten mitteilen. Dagegen kann er keine Einwände haben.
2025-08-22 16:52:58
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Angi :
Wer einen Gutachter will muss ihn auch bezahlen.
2025-08-23 08:01:00
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ramonaknar :
Mein Mann und seine 2 Geschwister (einer schwer behindert und lebt in Betreuung) geschätzt wurde das Haus und die Betreuung waren nicht mit denn Gutachten einverstanden. neues Gutachten und das Haus war noch weniger wert.
2025-09-01 07:40:09
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Honda1987mb :
Wie ist das bei haus erben und pflichtteil wenn schulden da sind? Werden die schulden dann aufgeteilt oder ist auch hier der schätzwert-schulden= auszahlbetrag/ pflichtteil?
2025-08-21 15:30:45
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Baitfor :
Und, woher nehme ich dann das Geld? Das ist doch die Frage die ich beantwortet haben möchte.
2025-08-22 11:05:47
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Zaungast 007 :
Der Fehler liegt schon beim Erblasser, Dieser sollte den Pflichtteilbetechtigten vorab zu einem Pflichtteisverzicht durch Zahlung einer Abfindung bewegen, So hab ichs genacht,
2025-08-21 18:20:44
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achtik :
aber dran denken: Die Kosten der Gutachten musst du tragen, nicht der Pflichtteilsberechtigte.
2025-08-23 13:50:53
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Kat :
Schön und gut aber ein Gutachtet kostet sehr viel Geld und der muss ja auch bezahlt werden!
2025-08-21 13:28:40
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braian1966 :
Makler und Gutachter weichen aber immer sehr stark ab. Ein Baugutachter schätzte mein Elternhaus auf max 190.000 € der Makler 495.000€. Geht es also um den tätzlichen Wert oder um den Wert das der Makler reichlich verdient?
2025-08-24 19:42:10
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Anna Senft :
Wo findet man den öffentlich bestellen gutachter ?
2025-08-21 11:50:07
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Tysie :
Meine Schwester hat die Hälfte vom Bauernhof meiner Eltern geschenkt bekommen jezt hat sie noch vor Jahren das Elternhaus geerbt zum
Dank das sie meine Eltern pflegt
2025-08-29 14:51:10
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pritti66 :
Alles verkabeln und nichts vererben.
2025-08-30 15:05:01
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ggjgzzu :
Haus verkaufen, Erlös teilen.
2025-08-31 09:37:53
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Anna Senft :
Anwalt fragen. Und dann Immobilien Beratung beauftragen. Danach ggf Kredit für die Auszahlung aufbringen.
2025-08-21 11:48:32
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ASU :
❤️❤️❤️
2025-08-21 11:14:16
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stefan :
Es geht offenbar darum, dass das geerbte Haus behalten wird. Bei einem Verkauf stellt sich ja die Frage eines Gutachtens nicht, denn der marktgerechte Kaufpreis bestimmt dann den Wert des Erbes.
2025-08-23 05:41:35
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Statti :
viele scheuen sich natürlich vor diesen Kosten die mal locker zwischen 2500 und 9000 € liegen können
2025-08-31 17:35:08
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Borstel64 :
Bei der Erbengemeinschaft eines Hauses ist es ganz einfach, gibt es keine Einigung muss nur einer von ihnen auf das Amtsgericht gehen und die Auflösung der Erbengemeinschaft beantragen. In deren Folge wird das Haus dann zwangsversteigert und das können die anderen Erben nicht verhindern.
2025-08-31 12:01:49
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user4817679199924 :
Karma schlägt zurück! Grüße
2025-08-31 10:23:21
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Sabine 2019 :
Nochmal: Die Gerichte und Pflichteilserben müssen dieses Gutachten nicht anerkennen. Auch ich als Erbe muss mal kurz ca 4000 Euro zahlen . So einfach wie es die Dame darstellt ist es nicht.
2025-08-29 08:24:29
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Sabine 2019 :
Vor Gericht sieht das dann anders aus 😡ich habe einen öffentlich rechtlichen genommen ! Dieser wird auch von den Gerichten beauftragt und ob ihr es glaubt oder nicht : das Gericht , die Richterin hat es nicht akzeptiert mit fadenscheinigen Ausreden - und ja das darf sie . Gegen die armen Pflichteils Erben hat man null Chancen .
2025-08-29 08:21:50
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