Andy.Netz :
Als kleiner Denkanstoß: Es wird gesagt, jemand, der vorgesorgt hat, hat es besser, und dem Kind soll es ebenso besser gehen.
Dann wird gesagt, wenn ein Elternteil verstirbt und das Kind Halbwaisenrente bekommt, sollte es diesem Kind nicht so gut gehen wie einer anderen Familie, die z.B. vorgesorgt hat.
Ich werfe jetzt einfach mal in den Raum: Das Kind, das Halbwaisenrente erhält, hat Eltern, die vorgesorgt haben, weil sie z.B. in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Und nur wenn eingezahlt wird, gibt es Halbwaisenrente.
Wenn das andere Elternpaar, von dem hier gesprochen wird, außerdem noch eine zusätzliche Versicherung für das Kind abgeschlossen hat, geht es diesem Kind wahrscheinlich auch besser.
Und da hier so schön von Eigenverantwortung die Rede ist, kommen wir mal zur gesellschaftlichen Verantwortung. Wenn sich Personen mit viel Geld und damit auch mit viel Einfluss diesen Nutzen zunutze machen, um die gesellschaftliche Verantwortung durch ihren Einfluss für sich selbst zu mindern, nehmen wir als Beispiel die Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze wurde doch von Leuten eingefordert, die einen hohen Verdienst haben.
Monatsbrutto (€) Beitragspflichtiges Einkommen (€) RV-Beitrag gesamt (€)
Effektiver Beitragssatz (%)
2.500 - 2.500 - 465,00 - 18,6 %
5.000 - 5.000 - 930,00 - 18,6 %
8.050 - 8.050 - 1.497,30 - 18,6 %
12.000 - 8.050 - 1.497,30 - 12,48 %
16.000 - 8.050 - 1.497,30 - 9,36 %
Und umso höher das Gehalt steigt, desto weniger wird die prozentuale Beteiligung. Oder andersherum: Wer wenig verdient, zahlt von seinem Gehalt den vollen Satz, also 100 %, während jemand, der z.B. 20.000 € verdient, bei grob 50 % liegt.
2025-09-14 12:04:41