anarky :
In dem Kommentar steht hat nichts bzgl. des Preises.
Wenn eine Wohneinheit verkauft werden soll, sollte, finde ich, der Mieter immer ein Vorkaufsrecht haben. Natürlich um dem Eigenbedarf vorzugreifen.
Und natürlich zu dem Preis, zu dem sich ein Käufer findet.
Dem alten Besitzer kann es dann egal sein, der Mieter sollte ein höheres Recht auf den Erwerb haben, als jemand, der dort erst zukünftig wohnen möchte.
Aber nicht zum Nachteil des Verkäufers und auch nicht zu Fantasie-Preisen (Verdacht: man vereinbart einen extremen Preis und gibt dann 90% davon zurück, um den Vorkauf zu verhindern). Aber natürlich zu vollen und auch guten Preisen.
Ein Recht, einem Vermieter, der Vermieter bleiben möchte, als Mieter die Wohnung anzupreisen, sehe ich nicht als richtig an. Klar kann ich dir als Mieter ein Angebot machen, dass du dann vielleicht annimmst, aber wenn, dann eben auf Basis der Freiwilligkeit.
2025-10-06 13:23:29