Und wenn ich als Mieter den kaputten Herd ersetzen, darf ich dann bei Auszug meinen neuen Herd mitnehmen?
2025-10-12 10:11:54
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sandra.myra :
Wie formulierst Du das? Nur im Übergabeprotokoll?
2025-10-27 08:47:04
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Tom :
Auf AG-Urteile würde ich mich nicht unbedingt verlassen.
2025-10-12 08:26:33
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Juliana Steinmann :
👌👌👌
2025-10-10 12:34:43
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Arnos1510 :
Ich glaube du verstehst es etwas falsch. Überlassen heißt Leihe, dafür darf weder eine Möbelmiete erhoben werden - welche bei EBK nicht möglich resp. sehr streitig ist - und die Wohnung gilt im Mietspiegel als ohne wohnwerterhöhendes Merkmal EBK vermietet.
Auch gehen Gerichte vermehrt dazu eine EBK von der Leihe/Überlassung auszuschließen und diese immer als mit vermietet zu betrachten.
2025-10-10 13:32:18
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carstengutendorf :
Bei überlasseung gibt t es keine Miete also Wiederspruch weil du sagtest du vermietet die Küche mit
2025-10-10 21:34:21
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Pat1504 :
Verstehe ich das richtig, du überlässt mir die Küche, kalkulierst dies auch in deine Miete mit ein, wenn etwas kaputt geht, soll ich mich dann selbst drum kümmern? Inwieweit denn? Wenn in meinen Augen die ganze Küche kaputt ist, kann ich mor dann eine eigene kaufen, dann ist sie ja nicht mehr von dir überlassen, verringert du dann die Miete um 30 euro? Klingt zu kompliziert. Entweder sie wird mit vermietet oder eben nicht...
2025-10-12 13:43:54
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