Rücktritt geht schon immer. Löst halt regelmäßig Schadenersatz in voller Höhe aus 😅🙈
2025-10-19 12:43:57
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Rechtsanwalt Michael Stegemann :
Hallo Jorge, das Rücktrittsrecht und das Widerrufsrecht sind unterechiedlich Rechtskonstrukte. Widerrufsrecht gibt es nur im Fernabsatzrecht und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, sowie bei Verbaucherverträgen. Bei einem notariellen beurkundeten Vertrag gibt es meines Wissens nach kein Widerrufsrecht.
2025-10-19 16:06:39
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Konfesor :
im B2B gibt es nie ein Widerrufrecht
2025-10-19 10:54:39
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torshammer :
👍👍👍
2025-10-19 10:53:03
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Stoni :
👍👍👍
2025-10-19 12:22:08
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Tretelmc :
verzeihst du diese blöde Frage wenn ich mich recht entsinne hatte ich das Recht noch vom Vertrag zurückzutreten solange er noch nicht komplett wirksam war weil ich habe meinen Hof Stelle verkauft und hatte noch recht bis das durch die Kommission durchging noch rückzutreten
2025-10-19 15:48:14
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Andreas Rüdiger :
Was ein Kommentar von dem Typen. Tut mir leid, dass du das beantworten musst.
2025-10-19 18:29:20
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asmaelvomsee :
Gibt da nur Anfechtung bei Täuschung etc. sonst gibt's da kein zurück.
2025-10-19 22:49:29
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Kupfergoldenerpulveraffe :
Widerrufsrecht gibt es sowieso nur bei fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
2025-10-20 14:09:41
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Maik Horstmann :
kann direkt n Bugatti für 6 Mio kaufen, aber bei Immos wird so ein zinowa veranstaltet
2025-10-20 15:13:49
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SteGol :
Nicht aufregen... nur wundern.
2025-10-20 16:51:02
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Schiepa_74 :
Nach der Unterzeichnung eines Notarvertrags ist ein Rücktritt meist nur noch in wenigen Fällen möglich und an strenge Bedingungen geknüpft. Ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht besteht bei notariellen Verträgen in der Regel nicht, sondern nur, wenn es ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde, was selten der Fall ist. Ein Rücktritt kann dann nur bei schwerwiegenden Mängeln, arglistiger Täuschung oder, falls vertraglich vereinbart, innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.
2025-10-22 08:49:29
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Mika_125🧲💰💵 :
Kleine Seitennotiz - Mietverträge haben auch kein Rücktrittsrecht
2025-11-04 17:23:41
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*G E L Ö S C H T* :
Ich finde Ihre Beträge sachlich, interessant und clever. Hab eine ziemlich komplizierte Frage: meine Freundin hat 2019 ein Grundstück gekauft, 2026 baut sie darauf ein Haus, das sie in 2029 ihrer FamilienKG verkaufen möchte. So wie ich es verstanden habe, wäre der Verkauf trotz des Baus steuerfrei. Kann sie im Zuge des Verkaufs, der KG Erbbaurecht geben, so dass sie das Grundstück in ihrem Besitz erhält und nur das Haus verkauft wird? Oder zählt dann bei so einem Verkauf das Haus als 3 Jahre alt, also Spekulationssteuer?
2025-11-07 11:09:52
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