Außer ein Gebäude zu bauen, was kann man noch mit dem Grundstück machen? Pool? Gartenhaus etc.?
2025-10-30 17:39:59
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Mlg_Panther :
manchmal bezweifel ich das in der Politik überhaupt gedacht wird😂😂 kurzfristig denken wäre schön
2025-11-24 11:23:10
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porazeniO :
Eine Verteilung des Erbbauzinses auf die Mieter ist jedoch nicht möglich. Zunächst ist der Erbbauzins in der Aufstellung bzw. in dem Katalog der umlagefähigen Betriebskosten in § 2 Nr. bis Nr. 16 BetrKV nicht aufgeführt.
Damit bestünde nur noch die Möglichkeit, die Umlage des Erbbauzinses als „sonstige Betriebskosten“ im Sinne des § 2 Nr. 17 BetrKV ausdrücklich zu vereinbaren. Aber auch das ist nicht zulässig: Zwar handelt sich zwar um Kosten, die dem Erbbauberechtigten durch das Erbbaurecht am Grundstück laufend entstehen.
2025-10-30 17:44:25
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juggle 21 :
Ich kann ja aber keine Grundschuld eintragen lassen damit wird zumindest hier bei mir eine Finanzierung schwierig
2025-11-10 21:56:48
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dev.bender :
fuktioniert genau so in China - gibt halt Systeme die langfristig für die Bürger konzipiert werden
2025-11-19 16:16:38
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