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Xưởng Trang Trí Tết Đinh Mùi
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Saturday 13 December 2025 11:20:39 GMT
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xuongdotrangtritet
Xưởng Trang Trí Tết Đinh Mùi :
🥰🥰🥰
2025-12-13 11:20:43
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chot8mamay
Chốt 8 Mã Mây :
Xin giá với ạ
2025-12-25 08:31:10
0
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🩺⚖️ Die eigene Patientenakte verlangen – geht das einfach so? Vorweg: Mit diesem Video möchte ich natürlich nicht dazu aufrufen, im Alltag ohne konkreten Anlass die eigene Patientenakte anzufordern. Auch für Arztpraxen ist die Zusammenstellung der Unterlagen mit Aufwand verbunden. Aber wenn man seine Patientenakte einmal benötigt, ist es gut, seine Rechte zu kennen. 1. Muss ich begründen, warum ich meine Patientenakte haben möchte? Nein! Nach § 630g Abs. 1 BGB können Patienten grundsätzlich unverzüglich Einsicht in ihre vollständige Patientenakte verlangen. Einen besonderen Grund müssen sie dafür nicht angeben. Daneben besteht ein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO. Auch dieser setzt grundsätzlich keine Begründung voraus. 2. Darf ich eine Kopie meiner Patientenakte verlangen? Ja! Nach § 630g Abs. 1 BGB kann der Patient auch eine Abschrift seiner Patientenakte verlangen. Das Recht beschränkt sich also nicht darauf, die Unterlagen lediglich in der Praxis anzusehen. 3. Muss ich für die erste Kopie bezahlen? Nein! Die erste Abschrift der Patientenakte ist unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das ist mittlerweile ausdrücklich in § 630g Abs. 1 BGB geregelt. Auch der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Patienten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO grundsätzlich Anspruch auf eine erste kostenlose Kopie ihrer personenbezogenen Gesundheitsdaten haben – selbst dann, wenn sie die Unterlagen beispielsweise zur Prüfung möglicher Behandlungsfehler benötigen. ⚖️ EuGH, Urteil vom 26.10.2023 – C-307/22 4. Gibt es Ausnahmen? Ja. Nach § 630g BGB können der Einsichtnahme insbesondere erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Eine Verweigerung muss begründet werden. Die dargestellten Inhalte erfolgen unabhängig von meiner Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, sondern dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen insbesondere keine individuelle Rechtsberatung. #law #lawyer #jura
🩺⚖️ Die eigene Patientenakte verlangen – geht das einfach so? Vorweg: Mit diesem Video möchte ich natürlich nicht dazu aufrufen, im Alltag ohne konkreten Anlass die eigene Patientenakte anzufordern. Auch für Arztpraxen ist die Zusammenstellung der Unterlagen mit Aufwand verbunden. Aber wenn man seine Patientenakte einmal benötigt, ist es gut, seine Rechte zu kennen. 1. Muss ich begründen, warum ich meine Patientenakte haben möchte? Nein! Nach § 630g Abs. 1 BGB können Patienten grundsätzlich unverzüglich Einsicht in ihre vollständige Patientenakte verlangen. Einen besonderen Grund müssen sie dafür nicht angeben. Daneben besteht ein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO. Auch dieser setzt grundsätzlich keine Begründung voraus. 2. Darf ich eine Kopie meiner Patientenakte verlangen? Ja! Nach § 630g Abs. 1 BGB kann der Patient auch eine Abschrift seiner Patientenakte verlangen. Das Recht beschränkt sich also nicht darauf, die Unterlagen lediglich in der Praxis anzusehen. 3. Muss ich für die erste Kopie bezahlen? Nein! Die erste Abschrift der Patientenakte ist unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das ist mittlerweile ausdrücklich in § 630g Abs. 1 BGB geregelt. Auch der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Patienten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO grundsätzlich Anspruch auf eine erste kostenlose Kopie ihrer personenbezogenen Gesundheitsdaten haben – selbst dann, wenn sie die Unterlagen beispielsweise zur Prüfung möglicher Behandlungsfehler benötigen. ⚖️ EuGH, Urteil vom 26.10.2023 – C-307/22 4. Gibt es Ausnahmen? Ja. Nach § 630g BGB können der Einsichtnahme insbesondere erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Eine Verweigerung muss begründet werden. Die dargestellten Inhalte erfolgen unabhängig von meiner Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, sondern dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen insbesondere keine individuelle Rechtsberatung. #law #lawyer #jura

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