Nein, die Kosten für Anschaffung, Einbau und Miete von Rauchmeldern sind nicht direkt umlagefähig über die Nebenkosten (Betriebskosten), aber der Vermieter kann die Anschaffungs- und Installationskosten über eine Mieterhöhung als Modernisierung umlegen (8 % pro Jahr). Die laufenden Kosten für die Wartung sind hingegen umlagefähig, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
2026-01-10 17:04:31
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anarky :
Mich nervt der Umstand, als Mieter.
Hier kommt jedes Jahr so ein Typ, wegen der 5 Rauchmelder hier und drückt mit dem Besenstiel auf den Knopf und dann machen die Piep.
Das kostet pro Stück 14 Euro. 70 Euro, der ist keine 3 Minuten beschäftigt.
Wie ist das eigentlich, kann ich da eine Firma machen, die utopische Preise aufruft und dann Handgeld an den Vermieter gibt?
Gibt's da irgendwie so etwas wie handelsübliche Preise oder so?
2026-01-10 22:34:42
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Der Direkte :
Jein.
wir bieten "Mietverträge" für die komplette Brandmeldeanlage inkl Wartung an. die sind bei Mehrfamilienhäusern sehr begehrt da diese wohl komplett umgelegt werden kann (so mein Kenntnisstand).
Kann da allerdings nur für Bayern sprechen
2026-01-11 00:09:46
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@uteborchert :
Wie offt müssen den Rauchmelder kontrolliert werden (( ich wohne hier seit 13 Jahren und habe seit 3 Jahren jetzt Rauch Melder die wurden noch nie kontrolliert
2026-01-12 18:28:48
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PLA :
Korrekt. Bei Neubau natürlich Vorschrift und schon in die Erstmiete einkalkuliert, Wartung immer NK.
2026-01-11 12:49:09
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Tomacho :
Korrekt ausgeführt 👍
2026-01-30 08:39:36
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stefan :
Hast du recht. 👍
2026-01-10 21:52:19
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Hutze95 :
3x18,99 für ‚n Rauchmelder im Baumarkt, da geh ich aber voll in die Disskussion rein mit dem Finanzamt 🤣 von so nem Zeug kostet doch das scannen und sortieren von dem Kassenzettel schon mehr
2026-01-15 02:46:27
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pschrag7 :
Tot oder dumm ist Beides für den Betroffenen nicht spürbar, nur für seine Umgebung.
2026-01-10 16:56:05
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