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🧥 „Für Garderobe keine Haftung“ – und damit ist die Sache erledigt? Nicht unbedingt. In meinem fiktiven Fall durfte die Anwältin ihre Jacke nicht mit in die Arena nehmen. Sie musste sie an einer besetzten Garderobe abgeben, zahlte dafür 2 € und erhielt eine Garderobenmarke. Nach der Veranstaltung ist die Jacke weg. ⚖️ Rechtlich sind dabei zwei Ebenen zu unterscheiden: 1. Die Verwahrung Wer eine Sache zur Aufbewahrung übernimmt, kann damit einen Verwahrungsvertrag nach § 688 BGB schließen. Dass die Jacke hier zwingend abgegeben werden musste, die Garderobe besetzt war, eine Gebühr verlangt und eine Garderobenmarke ausgegeben wurde, spricht in meinem konstruierten Fall gerade dafür, dass die Jacke tatsächlich zur Verwahrung übernommen wurde. 2. Das Schild „Für Garderobe keine Haftung“ Ein solches Schild bedeutet nicht automatisch, dass jegliche Haftung wirksam ausgeschlossen ist. Handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, gelten die §§ 305 ff. BGB. Besonders wichtig ist § 309 Nr. 7 lit. b BGB: Die Haftung für sonstige Schäden darf in AGB nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen oder begrenzt werden. Eine pauschale Klausel wie „Für Garderobe keine Haftung“, die ihrem Wortlaut nach auch solche Fälle erfassen würde, hält deshalb so einer AGB-Kontrolle nicht stand. Kommt dann eine Pflichtverletzung hinzu und hat der Veranstalter diese Pflichtverletzung zu vertreten, kommt grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Verwahrungsverhältnis in Betracht. Das Verhalten eingesetzter Mitarbeiter kann dem Veranstalter dabei nach § 278 BGB zugerechnet werden. ❗️Aber: Nicht jede verschwundene Jacke führt automatisch zu Schadensersatz. Eine freiwillig an einen frei zugänglichen, unbewachten Kleiderständer gehängte Jacke kann rechtlich ganz anders zu beurteilen sein. Die dargestellten Inhalte erfolgen unabhängig von meiner Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, sondern allgemeine Informationen. Insbesondere ersetzen sie keine individuelle Rechtsberatung. #law #lawyer #jura
🧥 „Für Garderobe keine Haftung“ – und damit ist die Sache erledigt? Nicht unbedingt. In meinem fiktiven Fall durfte die Anwältin ihre Jacke nicht mit in die Arena nehmen. Sie musste sie an einer besetzten Garderobe abgeben, zahlte dafür 2 € und erhielt eine Garderobenmarke. Nach der Veranstaltung ist die Jacke weg. ⚖️ Rechtlich sind dabei zwei Ebenen zu unterscheiden: 1. Die Verwahrung Wer eine Sache zur Aufbewahrung übernimmt, kann damit einen Verwahrungsvertrag nach § 688 BGB schließen. Dass die Jacke hier zwingend abgegeben werden musste, die Garderobe besetzt war, eine Gebühr verlangt und eine Garderobenmarke ausgegeben wurde, spricht in meinem konstruierten Fall gerade dafür, dass die Jacke tatsächlich zur Verwahrung übernommen wurde. 2. Das Schild „Für Garderobe keine Haftung“ Ein solches Schild bedeutet nicht automatisch, dass jegliche Haftung wirksam ausgeschlossen ist. Handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, gelten die §§ 305 ff. BGB. Besonders wichtig ist § 309 Nr. 7 lit. b BGB: Die Haftung für sonstige Schäden darf in AGB nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen oder begrenzt werden. Eine pauschale Klausel wie „Für Garderobe keine Haftung“, die ihrem Wortlaut nach auch solche Fälle erfassen würde, hält deshalb so einer AGB-Kontrolle nicht stand. Kommt dann eine Pflichtverletzung hinzu und hat der Veranstalter diese Pflichtverletzung zu vertreten, kommt grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Verwahrungsverhältnis in Betracht. Das Verhalten eingesetzter Mitarbeiter kann dem Veranstalter dabei nach § 278 BGB zugerechnet werden. ❗️Aber: Nicht jede verschwundene Jacke führt automatisch zu Schadensersatz. Eine freiwillig an einen frei zugänglichen, unbewachten Kleiderständer gehängte Jacke kann rechtlich ganz anders zu beurteilen sein. Die dargestellten Inhalte erfolgen unabhängig von meiner Tätigkeit als Syndikusrechtsanwältin und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar, sondern allgemeine Informationen. Insbesondere ersetzen sie keine individuelle Rechtsberatung. #law #lawyer #jura

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