Ich habe auch nie gesagt,dass es automatisch passiert. Aber DU gehst immer nur von DEINER Situation aus. Also erzähle nicht ,dass es automatisch in allen Fällen so ist und bleibt. Die meisten die Erben wie zb ein Haus mit Restschulden können oft diese Restschulden mit den bestehenden Verträgen aufbringen. Du verbreitest so genauso falsche Informationen! Ja gelesen habe ich es da es der Fall bei einem Bekannten war. Und die Bank darf sehr wohl die Konditionen anpassen sobald der Vertrag auf den Erben überschrieben ist. Der verstorbene wird sobald die Bank die Information bekommt als verstorben hinterlegt und der Erbe muss eingetragen werden. Der verstorbene bleibt nicht namentlich im Vertrag stehen.
2026-02-01 12:00:36
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Maik Horstmann :
Schau Mal in deine Verträge.Gibt durchaus Banken/Verträge die sich im Todesfall absichern und Kredite fällig stellen oder die Sicherheiten wie Lebensversicherung etc nutzen. Das berühmte Kleingedruckte was niemand liest.
2026-02-01 13:38:35
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coweye34 :
Mit der Kneipe liegst du wahrscheinlich gar nicht so falsch🤣🤣🤣. Nüchtern schmeißt mir google BGB 1922(Gesamtrechtsnachfolge), und die von dir bereits erwähnten 490 und 566 raus.
2026-02-01 22:28:51
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