@finanznerd: Dieses NEUE Recht muss jeder kennen!😳 und ich selbst konnte nicht glauben, dass es tatsächlich stimmt! Was hast du denn da für Kisten Hab ich bestellt und lass mich jetzt überraschen Wieso überraschen Na das sind solche Mystery-Boxen, wo man nicht weiß was drin ist… Ach sowas lohnt sich doch nie und weißt nicht ob du die Sachen wirklich gebrauchen kannst Jup, aber ich kenne das Gesetz Wieso? Was niemand weiß nach europäischem Recht darf man solche Boxen tatsächlich zurücksenden und wenn mir die Sachen nicht gefallen oder nichts cooles dabei ist, nutze ich mein Widerspruchrecht Aber das schließen die Anbieter in den AGB doch immer aus Jup, aber das ist nicht rechtens und das Widerspruchsrecht von 14 Tagen gilt bei Bestellungen online trotzdem auch für Mystery-Boxen – die hoffen nur, dass das keiner weiß 😉 Na dann hol ich mir jetzt auch gleich welche und suche mir die Besten aus Mach das, aber wichtig gilt nur für bestellte und nicht für Boxen, die im Geschäft oder an Automaten geholt wurden – also teile das Video unbedingt, denn…#rechtmittiktok #gutzuwissen #mysteryboxen #tippsundtricks #finanznerd
Finanznerd
Region: DE
Tuesday 03 March 2026 16:54:37 GMT
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Comments
Spongo :
Deswegen sind Verkäufer auf eBay oft als Privatverkäufer registriert. Dann ging es auch keinen Widerruf.
2026-03-04 07:08:08
51
Enzi :
Was aber wieder ausgelassen wird ist, dass man selber den Rückversand zahlen darf, wenn man den Artikel schlicht weg nicht mag.
2026-03-04 09:53:33
18
schaschlikinator :
Widersprichsrecht gilt auch für Einkäufe im Markt
2026-03-04 11:05:34
1
Broddal :
Da wird man doch schnell zum Millionär?
2026-04-22 08:56:18
0
Rosettenp4pst :
ist das Widerrufsrecht von 14 eigentlich nicht nur geltend bei original verpackte. Sachen also ungeöffnet
2026-04-16 07:30:29
0
Lautrer Herzblut :
Wenn ich jetzt pokemon mystery Boxen bestelle geht das auch?
2026-03-10 11:05:54
0
Fuchs Bau361 :
RIP online mystery boxen
2026-04-25 17:59:52
1
Aba :
Das ist doch nicht neu, das Fernabsatzgesetz gibt s es schon ewig
2026-03-04 02:51:34
4
h0tic3Lippe :
Nix Widerspruch. Es ist der Widerruf.
2026-03-04 14:10:43
2
Nicole :
Bischen gemein
2026-04-28 17:56:58
0
FlorIan2020 :
wo kann man die bestellen?🤔
2026-03-04 23:08:11
1
🔵⚪🔴 MarciDarci 🔵⚪🔴 :
Neus Recht? Das ist schon Ewigkeiten so geregelt.
2026-04-23 19:04:36
2
unzensiert :
Fernabsatzgesetz, gibt es schon seit gefühlt 100 Jahren.
2026-03-04 21:55:29
2
SM619 :
Komisch, denn personalisierte Sachen sich ja auch vom Umtausch ausgeschlossen
2026-03-03 18:50:21
2
Broken Head :
Es heißt Widerruf nicht Widerspruch 😵💫
2026-03-07 11:58:46
1
Feier68 :
das ist ja mega 🤣
2026-03-04 21:39:25
1
Linker Tiger :
lol
2026-03-04 15:23:58
1
Robert :
Also fällt das quasi auch ganz normal unter Fernabsatzgeschäft?
2026-03-03 17:02:04
6
Jolaine :
Also auch bei Kartenboostern, wenn mir die Überraschung nicht gefällt? *hust* Denke eher nicht.
2026-03-04 04:21:33
3
neihd4 :
Welcher §?
2026-04-02 07:08:28
0
Mo :
Ist nicht neu..
2026-03-04 23:34:06
1
Mario :
Deswegen werden jetzt diese Box zum Beispiel auf der Frühjahrs Ausstattung in Kassel verkauft, hab 4 Stände gezählt.
2026-03-04 05:46:16
2
gameszocker618 :
einfach was anderes wieder rein legen xd
2026-03-04 21:10:53
2
Workingman87 :
das hätte ich eher wissen müssen, selbst paypal hat den käuferschutz verweigert...
2026-03-05 12:22:05
1
Sven :
wie so neu?
das Fernabsatz Gesetz hat sich doch nie geändert.
2026-03-03 23:03:04
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