Ich bin keine Juramaus, aber Fotorecht hatten wir ein bisschen in der Ausbildung. Hier schreiben viele nein, weil das KUG §22/23 greifen würde, aber das greift nur, wenn er den Vorsatz einer Veröffentlichung hat. Wenn er das rein für sich gemacht hat, könnte dein Persönlichkeitsrecht greifen oder im schlimmsten Fall StGB 201a, aber da sind wir schon bei Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich, wozu der Dönerladen nicht zählt.
Also zusammen gefasst: schaut er sich das Bild alleine an: Ja er darf es, aber Grauzone.
Sobald er zu seinen Freunden rennt und sagt: schau mal mit der Dame habe ich gegessen, dann greift das KUG §22. Unterpunkte wie Person des Öffentlichen Lebens etc sind ausgeschlossen, weil ein Dürüm zu verspeisen, nicht relevant ist bzw kein Interesse der Allgemeinheit besteht oder ein historisches Ereignis bietet.
Aber ich lass mich gerne von ner Juramaus korrigieren, um mein Wissen mal wieder aufzufrischen. 🫶
2026-03-12 17:22:32
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Marexor :
ich will gar nicht beurteilen ob er das darf oder nicht und ob das unhöflich ist oder nicht aber nur zu dem Punkt dass du dich damit unwohl gefühlt hast ein kleiner gedankengang:
was genau wäre denn der Unterschied im Ergebnis, wenn er einfach in deinen Stream gegangen wäre und ein Screenshot gemacht hätte?
2026-03-12 08:43:54
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schniffges :
Ich hoffe instinktiv das diese Frage nicht im entferntesten ernst gemeint ist und du in Wirklichkeit in der Lage bist selbstständig die Antwort auf diese, doch recht einfache, Frage zu beantworten.
2026-03-12 19:22:00
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Henno :
Ja darf er, allerdings darf er es nicht veröffentlichen
2026-03-12 16:02:55
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𝙈𝙍. 𝙂𝙊𝙊𝘿 𝙑𝙄𝘽𝙀𝙎®🌞 :
Nein darf er nicht ohne vorherige Erlaubnis von dir! Das nennt man Recht am eigenen Bild! Strafrechtlich verfolgbar ist es nicht, wenn man auf dem Bild nicht dein Gesicht erkennt, von hinten, leicht von der Seite oder sich 9 weitere Personen auf dem Bild befinden!
2026-03-12 14:47:40
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pitgefluester :
Kurze Antwort: Nein, darf er nicht. Auch als Promi (keine Bewertung über den Status an der Stelle) hat man Persönlichkeitsrechte. Generell darf man auf Fotos und Videos fremde Personen aufnehmen und auch veröffentlichen, wenn sie ein Beiwerk sind. Also wenn ich die Straße filme und du läufst da lang: Ja. Ein Portrait von dir, bei dem Du das Hauptmotiv bist: Nein. Ausnahme als Promi wäre bei „öffentlichem Interesse“, das sehe ich jetzt aber auch nicht gegeben.
2026-03-12 11:05:52
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Busfahrer_aus_Leidenschaft :
rein rechtlich ist es tatsächlich ein wenig kritisch es gilt nämlich Paragraph 23 das kunsturhebergesetzes das Recht am eigenen Bild ohne vorherige Zustimmung darf er kein Bild von dir machen
2026-03-12 14:07:38
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German Outlaw :
warun will man auch in aller Öffentlichkeit Streamen ?
2026-04-02 17:50:28
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Chrislifecoach :
Nein darf er nicht das ist strafbar
2026-03-12 15:29:50
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RoccoBlockPR :
Nur Viel Kraft 😔
2026-03-12 15:58:08
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🐼🌹Ringo-San81.TV リンゴ🌹🐼 :
nein darf er nicht er muss um Erlaubnis bitten.. hast du genauso getan
2026-03-12 09:41:48
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Hitch :
Weird ist diese ganze streamerei
2026-03-12 09:45:16
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Fabian :
Spieß umgedreht siehst mal
2026-03-28 23:55:28
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RoccoBlock :
Ich haette da auch aber Janz schnell den schnell gemacht 😳
2026-03-12 18:27:05
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NIX :
Recht am eigenen Bild! Die Grenze ist wenn du “Beiwerk“ bist oder in einer Menge ab ca 15 Leuten.
2026-03-15 15:41:51
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Rob :
Die Frage ist eher. warum sollte man in der Situation zittern? Da macht man den Mund auf und sagt was, oder holt einen Erwachsenen dazu falls man mit sowas nicht klar kommt.
2026-03-12 14:32:03
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