@knstlermanagement: *Stand 11.04.2026:* 1. Klage/Eilantrag von Walter Gunz* - *Eingereicht*: Ja, Gunz hat über den Verein Pixel-Helper, den er unterstützt, einen Eilantrag beim *VG Schwerin* gestellt. Ziel: Genehmigung zum Freibaggern von Timmy. - *Ergebnis: Abgelehnt* - *Begründung des Gerichts*: Unzulässigkeit des Antrags mangels *Antragsbefugnis*. Heißt: Der Verein bzw. Gunz als Privatperson kann nicht für den Wal klagen. Im Tierschutz- und Artenschutzrecht gibt es kein Klagerecht für Dritte. 2. Weitere Verfahren Das VG Schwerin teilte mit, dass es insgesamt *vier Eilverfahren* von Privatpersonen im Zusammenhang mit Timmy gab. *Alle wurden abgelehnt*, gleiche Begründung: keine Antragsbefugnis. 3. Juristische Einordnung* Hauptproblem laut Fachanwälten: 1. *Tierschutz läuft ins Leere* – Gericht prüft nur, ob Behörden rechtlich zu Maßnahmen verpflichtet sind, nicht ob Rettung moralisch wünschenswert wäre 2. *Nur Umweltministerium + nachgeordnete Behörden* sind handlungsbefugt. Privatpersonen können keine Maßnahmen einklagen, selbst wenn sie finanzieren wollen. 4. Wie geht es mit Gunz weiter? Nach der Ablehnung hat Gunz laut Bild gesagt, er bespreche mit seinem Anwalt, „was noch machbar sei“. Ein neues Verfahren ist öffentlich bisher *nicht bekannt.#Ostsee #ocean #Meer #Politiker #Minister

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ladyliiike
Ladylike :
Danke Lisa 👍💙🇦🇹
2026-05-24 19:05:44
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