Das stimmt so nicht. Die Vermögen der Ehegatten bleiben getrennt. Dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt, vgl. § 1363 Abs. 2 S. 1 2. HS BGB. Es findet bei Beendigung des Güterstandes ein Zugewinnausgleich statt. Das ist allerdings nur ein Zahlungsanspruch und keine dinglichen Rechte (Eigentum z. B.). Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist also eine Gütertrennung mit einem Zugewinnausgleich nach Beendigung des Güterstands!
2026-05-11 15:39:58
47
mame12345 :
AGBs gibt es nicht.
2026-05-12 06:06:05
35
. :
Wie regelt man sowas und wie viel kostet es
2026-05-11 11:19:08
3
aasasvsvhd :
Ein wichtiger Punkt fehlt: „wenn die Ehe scheitert“
2026-05-18 22:16:07
0
Anthrax :
Zugewinn können auch Schulden sein
2026-05-11 20:05:55
0
ecko fresh :
viel erfolg im leben
2026-05-17 19:52:45
0
lindinger :
Wer von AGB's labert hat sowieso einen kompletten Schatten
2026-05-12 08:59:27
9
Mila :
irgendwie zwiespaltet mich das Thema. Einerseits seh ich voll den sinn dahinter und andererseits würde ich es voll fies finden, wenn mein Partner der mich ja eig liebt sagen würde, ne du also wenn wir uns scheiden lassen will ich dass du leer ausgehst
2026-05-11 09:34:35
8
Lewis/Luca :
Man sollte doch erst heiraten wenn man sich auf den Tod sicher ist und der Person vertraut dann wäre das ja am Ende gar nicht nötig🙈
2026-05-11 06:42:55
4
Sven Tischler579 :
Also plant ihr die Scheidung gleich mit ein. Dann lass es doch einfach bleiben und heirate nicht…
2026-05-13 07:49:41
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pi.maax :
Find ich als Mann nicht schlecht. So muss ich immerhin nix von meinem Eigentum nach Scheidung abgeben
2026-05-12 11:45:39
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