@martinaflade: Speichere dieses Reel für den Fall der Fälle und schicke es jemandem, der das dringend kennen sollte. ⚖️
Generell gilt:
Wenn du mit einer Zahlung im Verzug bist, solltest du die offene Forderung selbstverständlich bezahlen. Auch Verzugszinsen können anfallen.
Für Verbraucher gilt: Bei Mahnkosten musst du jedoch nicht jede pauschale Gebühr einfach akzeptieren. Entscheidend ist insbesondere, ob diese überhaupt wirksam in den AGB vereinbart worden ist. Schau deshalb immer zuerst in die Vertragsbedingungen. 👀
Selbst wenn dort eine pauschale Mahngebühr vorgesehen ist, kann die Klausel unwirksam sein – etwa dann, wenn die Gebühr unangemessen hoch ist oder dir nicht ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt wird nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
Denn Mahnkosten dürfen grundsätzlich nur den tatsächlichen Schaden abdecken, der durch die Mahnung entstanden ist. Dazu zählen typischerweise Druck-, Material- oder Portokosten. 📄✉️
Gerichte halten deshalb häufig nur geringe Beträge von etwa 2–3 € für angemessen.
Wenn dir also deutlich höhere Mahnkosten berechnet werden, solltest du vom Gläubiger verlangen, dass er konkret nachweist, welche tatsächlichen Kosten durch die Mahnung entstanden sein sollen. Bezahle aber unbedingt die fällige Forderung!
#Anwältin #jura #einzelhandel #shop
Anwältin Martina
Region: DE
Tuesday 12 May 2026 11:24:30 GMT
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Comments
RIC-K-O :
Wäre schön wenn sowas mal per Email kommt! Aber normalerweise kommt ein Brief. Wo meist pauschal 5€ oder mehr pro Mahnungsstufe aufgeschlagen werden. Ist das zulässig von denen?
2026-05-12 21:31:29
3
FatPat :
Frage: Gilt das auch für Bußgelder?!
2026-05-13 19:47:50
1
Franky T :
Gilt das für den Rundfunkbeitrag auch???😳
2026-05-13 14:33:27
2
Dr. B :
Immer 288 BGB rüberbraten und gut iss
2026-05-12 22:50:54
2
Tim :
Und wieso muss ich eine Säumnisgebühr von 24 € bezahlen, wenn ich vergesse die Umsatzsteuer innerhalb von neun Tagen zu bezahlen. Da hab ich dann nämlich schon die Mahnung bekommen.
2026-05-13 13:42:27
0
tnj_ntn :
Und gibt es auch eine Rechtfertigung dafür wenn Ämter zusätzliche Gebühren aufschlagen?! Oder gilt das auch nicht, weil es glaub ich bei denen garkeine AGBs gibt 😅 die machen halt einfach was sie wollen ohne zu fragen ob man deren Abo überhaupt abschließen will (GEZ, Finanzamt, uvm) 😬
2026-05-18 18:26:15
1
Men1970 :
Gilt das Auch für die GEZ?
2026-05-13 14:33:12
2
kati :
Was ist mit den Inkassokosten?
2026-05-12 20:39:50
1
Frank :
Vielen lieben Dank 😌
2026-05-12 18:15:53
1
. :
Was bedeutet „vorher nicht wirksam in den AGB‘s vereinbart worden sind“?
2026-05-13 14:51:57
1
einfachich1233 :
2026-05-13 21:29:33
0
🍀Namen vergessen 🍀 :
Verdammt warum habe ich nicht so hübsche Anwältin und dann noch wissend die zwischen den Zeilen lesen kann 👍😉🥰
2026-05-13 15:20:55
1
__fraance :
Musste der GEZ 55 € Mahngebühren zahlen 🤯
2026-05-19 08:20:52
0
Ich hasse TikTok :
per E-Mail zählt doch e nicht, oder doch ?
2026-05-15 09:01:35
0
Kassierer21 :
Sie könnten auch Modeln 👍👍👍
2026-05-12 11:42:04
1
MR :
Sind die sog. Bürokosten zulässig? Z. B. wenn eine Strafe eingestellt wird, aber die Behörde Bearbeitungskosten fordert.
2026-05-12 21:11:24
0
Engel :
🌻
2026-05-13 06:16:41
1
harry :
🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳
2026-05-14 21:35:56
0
harry :
🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰🥰
2026-05-14 21:35:46
0
Harry :
🥰🥰🥰
2026-06-10 09:49:40
1
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