David, pass auf, der entscheidende Punkt für deine Berufung ist das Datum der Rechtskraft. Wenn deine neuen Taten passiert sind, bevor das erste Bewährungsurteil offiziell fix war, dann musste das Gericht rechtlich alles einbeziehen (Gesamtstrafe) in dem Fall gibt’s rechtlich gar keinen Widerruf und das Urteil ist leider wasserdicht. Aber wenn du erst nach der Rechtskraft wieder Mist gebaut hast, dann hätten sie die Bewährung separat widerrufen müssen, statt sie einfach einzubeziehen. Check mal deine Daten nur wenn die Taten nach der Rechtskraft waren, hast du einen echten Rechtsfehler am Start und eine Chance, dass deine Berufung durchgeht!
2026-05-14 15:05:47
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