@christian_gebert: Antwort auf @Tim Ein qualifizierter Rangrücktritt eines Gesellschafterdarlehens kann dazu führen, dass die entsprechende Verbindlichkeit in der Überschuldungsbilanz nach § 19 InsO nicht mehr zu berücksichtigen ist und damit nicht zur insolvenzrechtlichen Überschuldung beiträgt. Voraussetzung ist, dass der Gesellschafter mit der Gesellschaft vereinbart, dass seine Forderung im Rang hinter alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen sämtlicher übriger Gläubiger zurücktritt und nur aus künftigem Jahresüberschuss, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder sonstigem freien Vermögen der Gesellschaft bedient werden darf. Die Forderung wird dadurch insolvenzrechtlich als nachrangig im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO behandelt, sodass sie im Rahmen der Prüfung der Überschuldung nach § 19 InsO im Überschuldungsstatus außer Ansatz bleiben kann, solange und soweit die Rückzahlung effektiv auf diese „freien“ Vermögensbestandteile beschränkt ist. Entscheidend für die insolvenzrechtliche Beurteilung ist, dass der Rangrücktritt hinreichend qualifiziert formuliert ist, eine klare vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre enthält und der Rückgriff auf das übrige Vermögen der Gesellschaft wirksam ausgeschlossen wird. Nur unter diesen Voraussetzungen kann das Gesellschafterdarlehen bei der Erstellung der Überschuldungsbilanz unberücksichtigt bleiben und dadurch eine bestehende oder drohende Überschuldung der Gesellschaft im Sinne des § 19 InsO beseitigt oder vermieden werden. #insolvenz #schulden #bilanz #unternehmen #gmbh
Christian Gebert
Region: DE
Saturday 16 May 2026 11:02:10 GMT
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Comments
Jevtic Slavo :
Die gmbh wäre dann insolvent, wenn ich diese in Zahlungsverzug setze. Solange ich das nicht mache passiert nichts. Insolvenz heißt Zahlungsunfähigkeit. Eine nicht geforderte Zahlung löst auch keine zahlungsunfähig aus.
2026-05-16 19:49:10
5
user_173717938 :
Warum muss man den Nachrang im Darlehensvertrag vereinbaren? Nach § 39 I Nr. 5, IV, V InsO ist die Forderung aus Gesellschafterdarlehen schon eine Nachrangige Insolvenzforderung.
2026-05-16 13:11:43
4
JoWe :
Haben wir bei uns auch exakt so gemacht
2026-05-16 11:24:47
6
My Comment :
Schon mal was von Rangrückzrittserklärungen gehört. ☺️
2026-05-16 12:58:16
2
Metalruebennase :
Gibt es da nicht noch ein Problem mit § 17 Einkommensteuergesetz, wenn man das Darlehen dann Steuern gemindert geltend machen möchte? Mir war so, dass die Rechtslage da ein bisschen unübersichtlich ist.
2026-05-16 16:53:52
3
ng77 :
Man könnte Insolvenzverschleppung unterstellen.
2026-05-16 23:35:06
3
abje0501 :
Muss man hier nicht noch etwas in Bezug auf § 5 Abs 2a EStG aufpassen?
2026-05-16 11:59:19
1
Christian Gebert :
Sorry habe deinen Kommentar versehentlich gelöscht
2026-05-16 11:59:11
0
Daytona :
Wie schau es aus, wenn man die gmbh abwickeln will und das rangrücktrittsdarlehen noch steht und nicht zurückgezahlt werden kann?
2026-05-16 13:31:02
2
Svenson :
😳😳😳
2026-05-23 22:46:59
0
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