Sollte gesetzlich verpflichtend sein bei der Geburt. 👍
2026-05-23 09:46:38
70
DerFin :
Korrektes Urteil.
2026-05-22 21:08:38
84
Tilo Grulke :
Ist doch richtig, bei Zweifel an der Vaterschaft gibt es um Sicher zu gehen einen Vaterschaftstest.
2026-05-23 08:12:04
45
Pascal Laws :
richtig soo egal ob paar oder nicht wen es im Raume steht dan haben bei zuzahlen nicht nur der vater
2026-05-22 15:13:39
22
ausprobieren24 :
vaterschaft sollte verpflichtend getestet werden
2026-05-22 21:00:07
31
Einar Hrafnass :
test für alle nach der Geburt...
2026-05-26 13:12:52
8
Der Realist :
Er hätte auch Zweifel haben dürfen, wenn sie zusammen gelebt hätten. Denn meine Ex hatte mich betrogen, obwohl wir zusammen gelebt haben
2026-05-22 18:40:33
23
Mario Mo :
richtig so
2026-05-22 17:19:14
73
jfr.cgn :
Eine DNA-Test zur Vaterschsftsfeststellung sollte ohnehin Standard sein.
2026-05-23 05:12:56
15
Lainsen🇪🇺 :
Einfach Vaterschaftstest verpflichtend vor Ausstellung der Geburtsurkunde machen.
2026-05-26 12:05:28
10
christianmpeter :
ja so ähnlich ist es mir ergangen.
ich sollte schon Unterhalt zahlen bevor ich unterschrieben habe.
das traurig ist, das ich erst fast 2 Monate später wußte das mein kind geboren wurde und vom wenn wußte ich das? von papa Staat, wegen Unterhalt.
ja danach habe ich ein Vaterschaft test machen lassen.
2026-05-27 08:15:56
6
Andreas :
Und wenn er nicht der Vater wäre, braucht er ab dann nichts mehr bezahlen. Kann aber den schon geleisteten Unterhalt nur sehr schwer zurück fordern. Ist einem Kollegen so ergangen. Urteil: Das Kind kann nichts dafür. Der Unterhalt dient ja dem Kind. Rückforderung vom Kind oder der Mutter: Vom Kind selbst oder der Ex-Partnerin können Sie den Unterhalt im Nachhinein in der Regel nicht zurückfordern. Der Grund ist die sogenannte "Entreicherung": Das Geld ist meist bereits für den Lebensunterhalt des Kindes aufgebraucht und kann nicht mehr zurückgegeben werden. So kann man den Unterhalt nur vom leiblichen Vater einklagen und nicht vom Kind. Rückforderung vom leiblichen Vater (Scheinvaterregress): Man kann den gezahlten Unterhalt jedoch vom tatsächlichen (biologischen) Vater zurückverlangen. Dies ist gesetzlich im sogenannten Scheinvaterregress geregelt.
Voraussetzungen für den Regress: Der biologische Vater muss namentlich bekannt sein und er muss leistungsfähig gewesen sein. Sonst heißt es Vater unbekannt und das wars.
2026-05-24 14:09:25
2
Rolf-Peter :
Als ob Partnerschaft und zusammenleben bedeutet, dass man es wissen kann. Lächerlich.. Da muss das Gesetz aber unbedingt nachgebessert werden.
2026-05-26 07:19:00
1
Ragnar :
gut so
2026-05-22 18:16:59
18
Robby 💫 :
gutes Urteil
2026-05-23 10:49:18
10
Genja :
das muss bei der Geburt gesetzlich verankert werden!!!
2026-05-26 11:07:40
2
Roxx :
finde ich top 👍
2026-05-22 23:09:54
6
Koch :
Richtig so
2026-05-22 19:56:05
8
PawnE4 :
Gentest im Kreißsaal
2026-05-24 17:16:59
5
LovixG :
mein Vater musste den Test damals alleine zahlen (ich war 18) weil er aufeinmal die Vaterschaft angezweifelt hat😅
2026-05-22 17:39:25
4
Ossi :
Mein ex behauptete damals,nicht der vater des Kindes zu sein.Ich musste eidesstattlich versichern das es in der Empfängnis zeit kein anderen Partner gab.Bezahlen musste ich nichts,er schon.Hätte sich zum Beispiel rausgestellt, das er nicht der vater ist,hätte ich alles zahlen müssen.
2026-05-23 04:25:22
3
Pascal :
Gut so
2026-05-22 21:40:56
4
nino :
Super
2026-05-22 20:29:07
2
ducki_primenoir :
Sie ist so natürlich witzig!
2026-05-23 07:07:12
2
⚜️Herr Kavallier⚜️ :
Musste damals alles selbst zahlen...
2026-05-23 00:35:58
1
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