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wafflessss20
waffles🧇 :
2026-05-29 14:57:00
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not_israel_parra
not_israel_parra :
👏👏👏
2026-05-29 14:32:05
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rick67125
Rick :
🔥🔥🔥
2026-05-30 19:59:14
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🚨 12. AUGUST 2026 | VOM DDR-POLITOFFIZIER ZUM GdP-VIZE: WER ENTSCHEIDET, WAS POLIZISTEN WÄHLEN DÜRFEN? ANALYSE FÜR DEUTSCHLAND 🇩🇪 Der Fall Sven Hüber wird immer brisanter. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei beschäftigt sich wenige Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ausführlich mit einer möglichen AfD-Regierung. Dabei schreibt Hüber selbst: „No go mit der AfD.“ Nach seiner Auffassung könnten Polizisten aufgrund ihres Verfassungseides keine verfassungsfeindliche Partei wählen, unterstützen oder dort mitmachen. Sogar „heimlich verklemmte Sympathien“ stellt er infrage. Außerdem verwendet er für eine mögliche Regierungsübernahme den Begriff „AfD-Machtergreifung“. Und dann kommt Artikel 91 des Grundgesetzes ins Spiel. Hüber beschreibt ein Szenario, in dem eine Landesregierung die verfassungsmäßige Ordnung untergräbt oder beispielsweise die Entscheidung über ein Parteiverbot nicht umsetzt. Dann müssten Bereitschaftspolizei und Bundespolizei darauf vorbereitet sein, die verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen. 🔥 Und ausgerechnet bei diesem Mann lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit. Hüber war vor der Wiedervereinigung Politoffizier der DDR-Grenztruppen und gehörte zum Grenzregiment 33. In dessen Bereich wurde 1989 Chris Gueffroy erschossen, der als letzter an der Berliner Mauer erschossener Flüchtling gilt. Hüber selbst wurde dadurch nicht zum Täter des damaligen Schusswaffeneinsatzes. Seine Tätigkeit als Politoffizier ist jedoch seit Jahren dokumentiert und war sogar Gegenstand eines langen Rechtsstreits über die Zulässigkeit der Berichterstattung. Nach der Wiedervereinigung begann die zweite Karriere: 1990 Eintritt in die Polizei. 1990 Eintritt in die GdP. Seit 2000 Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei. Seit September 2022 stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender. Das NIUS-Transkript stellt diesen Gegensatz äußerst scharf heraus: Ein ehemaliger Politoffizier eines DDR-Grenzregiments diskutiert heute darüber, welche politischen Überzeugungen mit dem Polizeiberuf vereinbar seien und wie sich die Polizei gegenüber einer möglichen AfD-Regierung verhalten müsste. ⚠️ Aber auch hier gehört eine entscheidende Einordnung dazu: NIUS spricht teilweise von einem „bewaffneten Putsch“ und behauptet sinngemäß, Hüber wolle ein demokratisches Wahlergebnis mit Polizeigewalt niederschlagen. Das steht so NICHT in Hübers Originaltext. Er fordert nicht, nach einem bloßen AfD-Wahlsieg die Polizei gegen eine gewählte Regierung einzusetzen. Sein Szenario setzt einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung voraus. Genau für solche außergewöhnlichen Situationen existiert Artikel 91 GG. Trotzdem bleibt für mich eine verdammt wichtige Frage: Wo endet Verfassungstreue und wo beginnt politische Bevormundung? Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die AfD ist aber nicht verboten und steht am 6. September zur Wahl. Meine Meinung: Dass Polizisten rechtswidrige Befehle verweigern müssen, darüber brauchen wir überhaupt nicht zu diskutieren. Das ist Rechtsstaat. Aber wenn ein führender Polizeigewerkschafter darüber spricht, welche legal zur Wahl stehende Partei ein Polizist nicht einmal heimlich sympathisch finden oder wählen dürfe, wird es für mich problematisch. Und vor dem Hintergrund seiner eigenen DDR-Biografie bekommt diese Aussage eine politische Sprengkraft, die man nicht einfach wegwischen kann. Der Staat darf von seinen Beamten Verfassungstreue verlangen. Aber die Wahlkabine bleibt geheim. 🗳️ Und über Sachsen-Anhalts nächste Regierung entscheiden am 6. September zunächst die Bürger. Nicht eine Gewerkschaft. Nicht ein Kommentator. Nicht irgendeine Brandmauer. Die Wähler. 🇩🇪⚡ Quellen: Gewerkschaft der Polizei, Grundgesetz Art. 91, Innenministerium Sachsen-Anhalt/Verfassungsschutz, Süddeutsche Zeitung, NIUS-Live #SvenHüber #Polizei #SachsenAnhalt #AfD #DDR #Lan
🚨 12. AUGUST 2026 | VOM DDR-POLITOFFIZIER ZUM GdP-VIZE: WER ENTSCHEIDET, WAS POLIZISTEN WÄHLEN DÜRFEN? ANALYSE FÜR DEUTSCHLAND 🇩🇪 Der Fall Sven Hüber wird immer brisanter. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei beschäftigt sich wenige Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ausführlich mit einer möglichen AfD-Regierung. Dabei schreibt Hüber selbst: „No go mit der AfD.“ Nach seiner Auffassung könnten Polizisten aufgrund ihres Verfassungseides keine verfassungsfeindliche Partei wählen, unterstützen oder dort mitmachen. Sogar „heimlich verklemmte Sympathien“ stellt er infrage. Außerdem verwendet er für eine mögliche Regierungsübernahme den Begriff „AfD-Machtergreifung“. Und dann kommt Artikel 91 des Grundgesetzes ins Spiel. Hüber beschreibt ein Szenario, in dem eine Landesregierung die verfassungsmäßige Ordnung untergräbt oder beispielsweise die Entscheidung über ein Parteiverbot nicht umsetzt. Dann müssten Bereitschaftspolizei und Bundespolizei darauf vorbereitet sein, die verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen. 🔥 Und ausgerechnet bei diesem Mann lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit. Hüber war vor der Wiedervereinigung Politoffizier der DDR-Grenztruppen und gehörte zum Grenzregiment 33. In dessen Bereich wurde 1989 Chris Gueffroy erschossen, der als letzter an der Berliner Mauer erschossener Flüchtling gilt. Hüber selbst wurde dadurch nicht zum Täter des damaligen Schusswaffeneinsatzes. Seine Tätigkeit als Politoffizier ist jedoch seit Jahren dokumentiert und war sogar Gegenstand eines langen Rechtsstreits über die Zulässigkeit der Berichterstattung. Nach der Wiedervereinigung begann die zweite Karriere: 1990 Eintritt in die Polizei. 1990 Eintritt in die GdP. Seit 2000 Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei. Seit September 2022 stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender. Das NIUS-Transkript stellt diesen Gegensatz äußerst scharf heraus: Ein ehemaliger Politoffizier eines DDR-Grenzregiments diskutiert heute darüber, welche politischen Überzeugungen mit dem Polizeiberuf vereinbar seien und wie sich die Polizei gegenüber einer möglichen AfD-Regierung verhalten müsste. ⚠️ Aber auch hier gehört eine entscheidende Einordnung dazu: NIUS spricht teilweise von einem „bewaffneten Putsch“ und behauptet sinngemäß, Hüber wolle ein demokratisches Wahlergebnis mit Polizeigewalt niederschlagen. Das steht so NICHT in Hübers Originaltext. Er fordert nicht, nach einem bloßen AfD-Wahlsieg die Polizei gegen eine gewählte Regierung einzusetzen. Sein Szenario setzt einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung voraus. Genau für solche außergewöhnlichen Situationen existiert Artikel 91 GG. Trotzdem bleibt für mich eine verdammt wichtige Frage: Wo endet Verfassungstreue und wo beginnt politische Bevormundung? Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die AfD ist aber nicht verboten und steht am 6. September zur Wahl. Meine Meinung: Dass Polizisten rechtswidrige Befehle verweigern müssen, darüber brauchen wir überhaupt nicht zu diskutieren. Das ist Rechtsstaat. Aber wenn ein führender Polizeigewerkschafter darüber spricht, welche legal zur Wahl stehende Partei ein Polizist nicht einmal heimlich sympathisch finden oder wählen dürfe, wird es für mich problematisch. Und vor dem Hintergrund seiner eigenen DDR-Biografie bekommt diese Aussage eine politische Sprengkraft, die man nicht einfach wegwischen kann. Der Staat darf von seinen Beamten Verfassungstreue verlangen. Aber die Wahlkabine bleibt geheim. 🗳️ Und über Sachsen-Anhalts nächste Regierung entscheiden am 6. September zunächst die Bürger. Nicht eine Gewerkschaft. Nicht ein Kommentator. Nicht irgendeine Brandmauer. Die Wähler. 🇩🇪⚡ Quellen: Gewerkschaft der Polizei, Grundgesetz Art. 91, Innenministerium Sachsen-Anhalt/Verfassungsschutz, Süddeutsche Zeitung, NIUS-Live #SvenHüber #Polizei #SachsenAnhalt #AfD #DDR #Lan

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