finde ich krass, akute Gefahr einer Wiederholung war durch den Urlaub nicht gegeben, dadurch macht die zwei Wochen Frist so gut wie keinen Sinn, eigentlich dürfte sie erst wieder ab arbeitsantritt zählen.
2026-06-09 05:24:46
46
Andrés Veredas Salazar :
Ich finde dieses Urteil schwer nachvollziehbar. Wenn der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer zunächst anhört, um den Sachverhalt sorgfältig aufzuklären, wird ihm anschließend vorgeworfen, die Zweiwochenfrist für die fristlose Kündigung überschritten zu haben. Hätte er sofort gekündigt, wäre ihm möglicherweise vorgehalten worden, den Sachverhalt nicht ausreichend geprüft zu haben.
Das führt zu einem merkwürdigen Ergebnis: Der Arbeitgeber soll gründlich ermitteln, verliert dadurch aber unter Umständen die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Für mich wirkt das wie ein Widerspruch zwischen sorgfältiger Aufklärung und den strengen Fristvorgaben des Kündigungsrechts.
2026-06-09 04:07:52
19
Rob :
Die Entscheidung ist meiner Meinung nach falsch. Vor allem wenn sich die Vorwürfe bestätigen. Man kann immer argumentieren ob links oder rechts oder oben oder unten. Warum entscheidet man für jemanden der offensichtlich auch noch was falsches gemacht hat.
2026-06-09 04:23:01
20
germanJoker77 :
Basiswissen jeder Personalabteilung sollte es zumindest sein und auch kleine Kniffe wer wusste denn tatsächlich wann von dem Vorfall hat eine gute HR drauf, zur Not Kündigung raus, (Einschreiben/Rückschein) Einwurfdatum zählt, schlimmste ist das der AN klagt tut er aber bei Fristablauf auch, also kündigen!
2026-06-16 17:26:47
0
jd :
puh, echt lächerliches Urteil.
2026-06-09 05:52:56
58
EmpointA :
Aber ein Arbeitnehmer muss in seinem Urlaub doch garnicht erreichbar sein für die Firma. Also kann man vor seinem Urlaub machen was man will, weil man kann ja sowieso nicht fristlos gekündigt werden oder wie verstehe ich das ?
2026-06-09 05:00:41
3
jenchess :
Rechtlich wahrscheinlich richtig, aber irgendwie völlig unverständlich.
Der Arbeitgeber hat völlig deeskalierend nach der Anschuldigung reagiert und den Arbeitnehmer in seinem Urlaub in Ruhe gelassen. Erst im Gespräch nach dem Urlaub wurde dem Arbeitnehmer klar, dass ein Vergehen wirklich vorlag, und hat dann zeitnah gekündig.
2026-06-09 13:57:53
22
Lkw Andreas :
Unglaublich! Der Mann befindet sich im Urlaub! Da hat kein Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu stören...Echtes Fehlurteil...es geht nicht um Leben und Tod! Denn es ist ja auch der Betriebsrat der DB anzuhören..😳
2026-06-09 05:40:32
3
Dr. Kirlian :
Es zählt also nicht die Tat, sondern rein formale Gründe.
2026-06-09 05:31:03
2
HelenJominka :
Häää? Aber wie passt es zusammen, wenn es heißt der AG hätte ihn im Urlaub kontaktieren müssen und dem Sachstand, dass der AG im Urlaub oder Frei dem AN nicht weisungsbefugt ist? Hab ich einen Denkfehler?
2026-06-09 16:53:31
0
Falco1001 :
Mag zwar sein, dass nirgendwo steht, dass der AG nicht kontaktieren darf. Aber die Rechtsprechung hat x Mal klargestellt, dass der AG nicht die Erreichbarkeit im Urlaub einfordern darf. Deswegen wirkt dieses Urteil so schräg.
2026-06-09 23:21:28
5
Local Hero :
Wow, finde ich schockierend 😳
2026-06-09 04:42:09
34
SaschaTheSlasher :
Und ? Wird er halt fristgerecht gekündigt und freigestellt für die Zeit.
2026-06-09 06:34:14
0
Self Proclaimed Ratking 🏳️🌈 :
Das macht doch null Sinn. Also, wenn mein Mitarbeiter was falsches macht muss ich ihn im Urlaub anhören und wenn die Person sagt "Ne, bin im Urlaub" oder nicht reagiert dann....was, kann ich die Person halt nicht anhören? Cool, dann ist die Kündigung unwirksam weil ich die Person nicht angehört hab oder was?
2026-06-09 06:03:33
0
Alsey Target :
Klares Fehlurteil. Das Gericht hätte in diesem Zusammenhang die Bahnübliche Verspätung angemessen und auf den Sachverhalt bezogen berücksichtigen müssen.
2026-06-09 14:52:56
1
Michel Kassel :
Allen die sich empören sei gesagt: eine ordentliche Kündigung ist aber natürlich nach wie vor möglich und wird wohl auch geschehen sein
2026-06-09 15:01:47
15
🔥 Fire 🔥 :
Bei s.B. dürfte es keine Frist geben - so eine schwere Schuld mit einer Frist ab zu frühstücken, ist unerträglich!
2026-06-09 18:47:19
0
Bobby :
Dasselbe Gericht sagt : der Mitarbeiter hat im Urlaub keine Pflicht ans Telefon zu gehen ! Das ganze Arbeits(verweigerungs)Recht gehört angeschafft
2026-06-09 07:08:32
1
karbonat erol :
was für ein Unsinn
2026-06-09 04:09:52
16
Ehrlicher Unternehmer Content :
#lowperformerschutzgesetz
2026-06-09 05:12:29
8
Stefan 📱 :
Schlechtes Urteil.
Da ist die Firma echt arbeitnehmerfreundlich und dann sowas
2026-06-09 11:28:22
1
Thomas Hinz :
Also danach dann Fristgerecht ? Aufhebungsvertrag ? Entschädigungszahlung ? Oder kann der AN einfach normal weiterarbeiten ? Und Nix passiert weiterhin?
2026-06-09 04:01:46
1
Saschaiiiiiii :
Ist das auch bei einer ABMAHNUNG so mit den 2 wochen?
2026-06-09 19:16:24
0
tonisalvatore149 :
Ein Kollege????
2026-06-11 20:14:04
0
Shelby :
Wie sieht es im Fall von Krankheit/Arbeitsunfähigkeit aus? Die Gespräche können nicht stattfinden, da angesetzte Gespräche nicht wahrgenommen werden, weil die Person sich plötzlich krank meldet.
2026-06-09 06:31:41
2
To see more videos from user @kanzlei.dr..dannh, please go to the Tikwm
homepage.