@kanzlei.dr..dannh: Fristlose Kündigung - Anhörung im Urlaub notwendig? BAG, Urteil vom 4. Dezember 2025 – 2 AZR 55/25 #arbeitsrecht #kündigung #urlaub #anhörung #rechtsanwalt

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Tuesday 09 June 2026 03:56:50 GMT
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Comments

joshua74198
Bastian :
finde ich krass, akute Gefahr einer Wiederholung war durch den Urlaub nicht gegeben, dadurch macht die zwei Wochen Frist so gut wie keinen Sinn, eigentlich dürfte sie erst wieder ab arbeitsantritt zählen.
2026-06-09 05:24:46
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andres.v.salazar
Andrés Veredas Salazar :
Ich finde dieses Urteil schwer nachvollziehbar. Wenn der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer zunächst anhört, um den Sachverhalt sorgfältig aufzuklären, wird ihm anschließend vorgeworfen, die Zweiwochenfrist für die fristlose Kündigung überschritten zu haben. Hätte er sofort gekündigt, wäre ihm möglicherweise vorgehalten worden, den Sachverhalt nicht ausreichend geprüft zu haben. Das führt zu einem merkwürdigen Ergebnis: Der Arbeitgeber soll gründlich ermitteln, verliert dadurch aber unter Umständen die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Für mich wirkt das wie ein Widerspruch zwischen sorgfältiger Aufklärung und den strengen Fristvorgaben des Kündigungsrechts.
2026-06-09 04:07:52
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cowa_bunga13
Rob :
Die Entscheidung ist meiner Meinung nach falsch. Vor allem wenn sich die Vorwürfe bestätigen. Man kann immer argumentieren ob links oder rechts oder oben oder unten. Warum entscheidet man für jemanden der offensichtlich auch noch was falsches gemacht hat.
2026-06-09 04:23:01
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germanjoker77
germanJoker77 :
Basiswissen jeder Personalabteilung sollte es zumindest sein und auch kleine Kniffe wer wusste denn tatsächlich wann von dem Vorfall hat eine gute HR drauf, zur Not Kündigung raus, (Einschreiben/Rückschein) Einwurfdatum zählt, schlimmste ist das der AN klagt tut er aber bei Fristablauf auch, also kündigen!
2026-06-16 17:26:47
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jd03693
jd :
puh, echt lächerliches Urteil.
2026-06-09 05:52:56
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empointa
EmpointA :
Aber ein Arbeitnehmer muss in seinem Urlaub doch garnicht erreichbar sein für die Firma. Also kann man vor seinem Urlaub machen was man will, weil man kann ja sowieso nicht fristlos gekündigt werden oder wie verstehe ich das ?
2026-06-09 05:00:41
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jenchess7
jenchess :
Rechtlich wahrscheinlich richtig, aber irgendwie völlig unverständlich. Der Arbeitgeber hat völlig deeskalierend nach der Anschuldigung reagiert und den Arbeitnehmer in seinem Urlaub in Ruhe gelassen. Erst im Gespräch nach dem Urlaub wurde dem Arbeitnehmer klar, dass ein Vergehen wirklich vorlag, und hat dann zeitnah gekündig.
2026-06-09 13:57:53
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lkw.andreas
Lkw Andreas :
Unglaublich! Der Mann befindet sich im Urlaub! Da hat kein Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu stören...Echtes Fehlurteil...es geht nicht um Leben und Tod! Denn es ist ja auch der Betriebsrat der DB anzuhören..😳
2026-06-09 05:40:32
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kirlian1
Dr. Kirlian :
Es zählt also nicht die Tat, sondern rein formale Gründe.
2026-06-09 05:31:03
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helenjominka
HelenJominka :
Häää? Aber wie passt es zusammen, wenn es heißt der AG hätte ihn im Urlaub kontaktieren müssen und dem Sachstand, dass der AG im Urlaub oder Frei dem AN nicht weisungsbefugt ist? Hab ich einen Denkfehler?
2026-06-09 16:53:31
0
falco1001
Falco1001 :
Mag zwar sein, dass nirgendwo steht, dass der AG nicht kontaktieren darf. Aber die Rechtsprechung hat x Mal klargestellt, dass der AG nicht die Erreichbarkeit im Urlaub einfordern darf. Deswegen wirkt dieses Urteil so schräg.
2026-06-09 23:21:28
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grandmasterkay
Local Hero :
Wow, finde ich schockierend 😳
2026-06-09 04:42:09
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saschatheslasher
SaschaTheSlasher :
Und ? Wird er halt fristgerecht gekündigt und freigestellt für die Zeit.
2026-06-09 06:34:14
0
ron0wo
Self Proclaimed Ratking 🏳️‍🌈 :
Das macht doch null Sinn. Also, wenn mein Mitarbeiter was falsches macht muss ich ihn im Urlaub anhören und wenn die Person sagt "Ne, bin im Urlaub" oder nicht reagiert dann....was, kann ich die Person halt nicht anhören? Cool, dann ist die Kündigung unwirksam weil ich die Person nicht angehört hab oder was?
2026-06-09 06:03:33
0
alsey_target
Alsey Target :
Klares Fehlurteil. Das Gericht hätte in diesem Zusammenhang die Bahnübliche Verspätung angemessen und auf den Sachverhalt bezogen berücksichtigen müssen.
2026-06-09 14:52:56
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fotzenfritz0815
Michel Kassel :
Allen die sich empören sei gesagt: eine ordentliche Kündigung ist aber natürlich nach wie vor möglich und wird wohl auch geschehen sein
2026-06-09 15:01:47
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fire40255
🔥 Fire 🔥 :
Bei s.B. dürfte es keine Frist geben - so eine schwere Schuld mit einer Frist ab zu frühstücken, ist unerträglich!
2026-06-09 18:47:19
0
user549318252
Bobby :
Dasselbe Gericht sagt : der Mitarbeiter hat im Urlaub keine Pflicht ans Telefon zu gehen ! Das ganze Arbeits(verweigerungs)Recht gehört angeschafft
2026-06-09 07:08:32
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user396051730
karbonat erol :
was für ein Unsinn
2026-06-09 04:09:52
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huntercoach
Ehrlicher Unternehmer Content :
#lowperformerschutzgesetz
2026-06-09 05:12:29
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st_elefant
Stefan 📱 :
Schlechtes Urteil. Da ist die Firma echt arbeitnehmerfreundlich und dann sowas
2026-06-09 11:28:22
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zonfacter
Thomas Hinz :
Also danach dann Fristgerecht ? Aufhebungsvertrag ? Entschädigungszahlung ? Oder kann der AN einfach normal weiterarbeiten ? Und Nix passiert weiterhin?
2026-06-09 04:01:46
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saschasarnes
Saschaiiiiiii :
Ist das auch bei einer ABMAHNUNG so mit den 2 wochen?
2026-06-09 19:16:24
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tonisalvatore149
tonisalvatore149 :
Ein Kollege????
2026-06-11 20:14:04
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1990seui1eh
Shelby :
Wie sieht es im Fall von Krankheit/Arbeitsunfähigkeit aus? Die Gespräche können nicht stattfinden, da angesetzte Gespräche nicht wahrgenommen werden, weil die Person sich plötzlich krank meldet.
2026-06-09 06:31:41
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