Die Unterschrift des Richters muß immer auf einem Urteil oder einem Beschluss vorhanden sein, wenn Urteile oder Beschlüsse nicht unterschrieben sind, sind sie nicht gültig und sind damit nichtig. ZPO Paragraph 315 Absatz 1.
2026-06-11 14:41:12
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🌲Wood René 🌳 :
ķein Richter unterschreibt
2026-06-11 20:38:09
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andreaskaschner3 :
Man kann sich drauf verlassen man wird betrogen mir passiert Amtsgericht Straubing und dann kommt der Gesetzeshüter der sich in den Gesetzen nicht auskennt.
2026-06-12 06:00:59
2
dori :
alles andere ist im Auftrag 😂😂😂
2026-06-12 05:36:39
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Manne :
Die sagen einfach die ZPO gilt im Strafrecht nicht.. ...eine Ausfertigung wird ja auch Ohne Antrag versendet...entgegen deren AGB'S
2026-06-12 08:29:59
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Totti :
👍👍👍
2026-06-12 04:56:53
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