@die.da.oben: Über ein AfD-Verbotsverfahren wird schon sehr lange diskutiert. Im Bundestag ist bisher aber keine Mehrheit für die Einleitung eines Prüfverfahrens zustande gekommen. Bei dieser Debatte stellt sich also immer wieder die Frage: Wie gehen andere Parteien und auch die AfD selbst mit diesem Thema um? Wir haben alle Parteien aus dem Bundestag dazu mal direkt gefragt. Wichtig zu wissen: Verbieten kann eine Partei in Deutschland am Ende nur das Bundesverfassungsgericht. Dafür müssen Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat einen entsprechenden Antrag stellen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt - und auch in der Lage wäre, ihre Pläne umzusetzen. Übrigens: Bisher hat das Bundesverfassungsgericht erst zweimal ein Parteiverbot ausgesprochen: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten und 1956 die Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). [Q1] Tagesschau, 09.12.2024 [Q2] Tagesschau, 05.05.2025 [Q3] Bundesverfassungsgericht, Stand 12.06.26