Zwei Striche reichen nicht mehr, das hab ich mal gelesen. Du musst den kompletten Rand mit einem floralen Muster verzieren in dem an jeder Ecke eine Rose und in jeder Gerade eine Orchidee vorkommen muss.
2026-06-16 06:49:52
26
martinhofer57 :
Welch ein Quatsch. 😂
2026-06-14 19:19:02
29
Bknupper :
Das klingt beeindruckend, bis man nach einer Rechtsgrundlage fragt.
2026-06-14 15:00:04
41
pali349 :
Das ist gelogen und stimmt natürlich nicht
2026-06-16 06:45:12
7
ralfonso4711 :
Das lasse ich nochmal rechtlich prüfen
2026-06-16 08:55:14
1
Hanny :
Das stimmt nicht. Dafür gibt es keine Gesetzliche Grundlage. Eine Generalvollmacht muss ausdrücklich erteilt werden. Und eine Unterschrift darf nicht einfach kopiert und für andere Dokumente verwendet werden. Die zwei Striche in gegenüberliegenden Ecken haben keine besondere rechtliche Wirkung!
2026-06-14 20:15:42
22
Queen :
Und die Erde ist eine Scheibe
2026-06-14 16:58:01
6
Snoozeline :
Und die rechtliche Grundlage für die Behauptung?
2026-06-16 06:53:06
1
fabiennericarda :
Wo ist die Rechtsgrundlage dazu?
2026-06-16 08:37:48
0
Larena :
wuste ich nicht , werde es mir ABER merken 👍👍
2026-06-14 12:40:07
2
kuhschubser :
Facebook ist aber woanders
2026-06-14 17:19:19
19
BerlinerChris_E61 :
stimmt einfach eben nicht 😅
2026-06-14 16:01:23
6
jojo :
ob Quatsch oder nicht, ich hab's schon einige Male gemacht.
interessanterweise ist fast immer eine sehr interessante rückmeldung gekommen was mir zeigt, es muss was dran sein😎
2026-06-14 20:07:09
1
Brainosofie :
Correctiv schreibt, es sei nicht so. Jetzt bin ich Mißtraueisch.
2026-06-14 15:38:36
1
Markus Baumann :
Stimmt nicht was der erdreller schreibt.
Soetwas gibt es nicht
2026-06-14 13:45:11
1
SALEM :
Totaler Unsinn !
2026-06-14 20:15:31
4
Erdmännchen :
muss ich nicht neben das x noch zwei Xe machen🤨
2026-06-14 16:04:35
1
Finn Winter :
Ja...... Klar......
2026-06-16 04:22:29
1
Lazar 🦉 :
2026-06-16 06:21:56
2
Daemoni.Saarbrooklyn :
Auweia 😅😅😅
2026-06-12 12:34:33
4
sabineangelstein5 :
So ein Quatsch 🤦♀️
2026-06-14 20:43:39
2
Finn :
Heutzutage kann man den Menschen wirklich alles erzählen
2026-06-15 12:58:40
3
Uweg :
F72.1
2026-06-15 12:55:58
1
unam lala :
Eine Unterschrift in einem geschlossenen Rechteck (oder Kästchen) stellt keine Generalvollmacht dar.
• Sie ist nicht automatisch losgelöst vom umgebenden Text wirksam und darf nicht einfach kopiert und anderweitig verwendet werden.
• Die zwei kleinen Striche in diagonal gegenüberliegenden Ecken haben keine rechtliche Wirkung, um das angeblich zu „entkräften“.
Laut deutschem Recht (BGB) gelten Unterschriften grundsätzlich nur im Kontext des Dokuments, auf dem sie stehen. Ob die Unterschrift auf einer Linie, in einem freien Feld oder in einem Rechteck steht, macht rechtlich keinen Unterschied. Es gibt im BGB keine Regelung, die einem Rechteck eine besondere Bedeutung zuschreibt.
2026-06-16 09:43:57
1
To see more videos from user @petragerlitzki543, please go to the Tikwm
homepage.