@dr.julia.dokara:

Dr. Julia Dokara
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Monday 15 June 2026 08:17:44 GMT
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congo123454
congo1234 :
Auch die rechnung vom anwalt?
2026-06-17 11:54:32
0
tiefgang_bezweckt
tiefgang_bezweckt :
Der Tipp ist absolut solide und alltagstauglich. Wenn man unter Druck steht, eine zweifelhafte Rechnung zu begleichen, um Ärger zu vermeiden, sollte man diesen Vorbehalt immer schriftlich festhalten. Das Ganze wird aber vereinfacht dargestellt. Man sollte folgendes beachten: Nur weil du "unter Vorbehalt" zahlst, bekommst du das Geld nicht automatisch zurück. Es bedeutet lediglich, dass dir die Möglichkeit offenbleibt, den Betrag zurückzufordern (z. B. vor Gericht), falls die Rechnung tatsächlich unberechtigt war. Du trägst dann allerdings die Beweislast. Außerdem, wenn es um laufende Zahlungen geht, z.B wie bei Mietverträgen, Mobilfunkverträgen, Fitnessstudios, Energieversorgern, versuchen sich Unternehmen über ihre AGBs dagegen abzusichern, dass Kunden wegen kleinerer Streitigkeiten einfach Zahlungen einbehalten oder unter Vorbehalt leisten. Konkrete Beispiele, wie solche AGB-Klauseln in der Praxis formuliert sind und was sie bewirken: Das Aufrechnungsverbot (z. B. beim Fitnessstudio oder Vermieter), Typische AGB-Klausel: "Der Kunde kann gegen Forderungen des Studios nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen." Also: Selbst wenn du unter Vorbehalt zahlst, weil du einen Mangel siehst, verbietet dir diese Klausel, das Geld im nächsten Monat einfach eigenmächtig einzubehalten (aufzurechnen). Du musst den vollen Betrag weiterzahlen, bis ein Gericht oder das Unternehmen selbst zugibt, dass du recht hast. Die "Erst zahlen, dann streiten"-Klausel (z. B. bei Strom- oder Gasanbietern), typisch: "Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur dann, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass ein offensichtlicher Fehler vorliegt." Also: Wenn du der Meinung bist, der Gasabschlag ist zu hoch, und du zahlst "unter Vorbehalt", nützt dir das im ersten Schritt wenig, um die Zahlung zu stoppen. Der Anbieter darf laut seinen AGB trotz deines Vorbehalts das Geld einfordern (und bei Nichtzahlung sperren), es sei denn, der Fehler springt einem sofort ins Auge (z. B. ein Kommafehler, der die Rechnung verzehnfacht).
2026-06-15 19:11:07
0
schwebeschlaf
Sensipur :
Die schönste Anwältin - bundesweit - garantiert 🥰🥰🥰
2026-06-15 09:08:22
0
herbert.wgt
Herbert🏹 :
Und wo soll das hingeschrieben werden????
2026-06-16 00:57:36
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pu1312
PU :
🌷👍🌷hübsch isse 😁😁
2026-06-16 00:24:06
0
ramin.1
Ramin 🇦🇫 :
👍👍👍
2026-06-15 14:30:53
0
flasch_99
Flasch_99 :
🫡
2026-06-15 09:44:21
0
josefschamoon
JO :
💯
2026-06-16 11:23:07
0
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