nicht in meinem Namen. Ich habe diese Regierung nicht gewählt, somit hat sie keinen Auftrag von mir
2026-06-15 14:58:37
700
Skorpion2181 :
Dieser luftwaffen Chef gehört in den Knast
2026-08-10 14:10:32
17
Drago81 :
Nein das möchte ich nicht. Ich habe diese Regierung nicht gewählt und ich und viele andere wollen Frieden kein Krieg
2026-06-15 22:53:59
608
Turan :
Was soll das ? Wir wollen einfach nur Frieden.
2026-06-15 11:34:36
307
karinfrehse4 :
Ich bin sprachlos
2026-06-15 14:14:14
647
user3679068907903 :
Wir wollen keinen Krieg.Wir brauchen Frieden
2026-06-15 20:26:26
256
Janet :
Mir fehlen wirklich die worte. Wir wollen frieden.
2026-06-15 16:30:02
531
🇩🇪 Steinbeisser 🇩🇪 :
Nein 🙄 Wir wollen kein Krieg
2026-06-15 16:39:03
320
Joker :
Alter Schwede schmeißt Merz raus und glaubt mir alles beruigt sich wieder
2026-08-09 06:14:07
18
Michi :
Nicht mehr zu ertragen !!
2026-08-07 16:36:33
5
Басмач :
was sagt sein Arzt
2026-06-15 12:04:39
139
Wolle :
Die drehen doch komplett durch!
2026-08-08 18:33:08
10
Mex :
Was soll dieser Unsinn?
2026-06-17 19:46:20
111
yoschik :
Wir sind für Frieden.
2026-06-15 12:19:12
107
user306163051639615 :
Wieso mischte sich Deutschland überhaupt in den Krieg von Ukraine und Russland überhaupt ein
2026-08-09 22:06:18
20
dome :
Wir wollen Frieden
2026-06-15 17:36:23
176
Landskonknirps :
Unfassbar!
2026-06-15 12:28:43
127
Philipp :
Der Paragraph im deutschen Grundgesetz, der den Angriffskrieg regelt, ist der Artikel 26 GG. Er verbietet jede Vorbereitung eines Angriffskrieges strikt und erklärt ihn für verfassungswidrig.Hier ist der genaue Wortlaut des Artikels 26 GG:Art. 26 GG untersagt Handlungen, die auf die Vorbereitung eines Angriffskrieges abzielen und das friedliche Zusammenleben stören, und ordnet deren Strafbarkeit an. Zudem regelt er die staatliche Genehmigungspflicht für Kriegswaffen. Den genauen Gesetzestext finden Sie auf gesetze-im-internet.de.Was bedeutet das genau?Artikel 26 GG setzt das völkerrechtliche Verbot von Angriffskriegen im deutschen Verfassungsrecht um, indem er deren Vorbereitung unter Strafe stellt.Vorbereitungsverbot: Handlungen zur Vorbereitung eines Angriffskrieges, der die Völkerverständigung stört, sind verfassungswidrig.Strafbarkeit: Entsprechende Handlungen müssen sanktioniert werden, was konkret durch § 80 StGB mit Strafen von lebenslanger Haft oder Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren umgesetzt wird.
2026-06-15 13:33:19
11
🇮🇪⚓️veronique ⚓️🇮🇪 :
unfassbar
2026-06-15 16:28:05
147
Muffi :
Was stimmt mit den nicht?
2026-06-16 06:34:56
26
svenpgjzxva :
Wir haben nichts aus der Geschichte gelernt!!!
2026-06-24 09:17:25
6
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