ich finde, wenn das Werk schon begutachtet worden ist und gewonnen hätte, dann ist es doch egal wenn es zerstört wurde, weil es wird ja schon drüber gerichtet
2026-06-16 19:23:53
7
Queri :
2026-06-16 16:05:39
8
Ferri.R :
Ja aber wie
2026-06-16 20:56:03
0
Lemmi :
ja
2026-06-16 19:21:33
0
Lügenreligion :
PGH
2026-06-16 20:49:00
0
rolfkamphenkel :
Ja, Eltern haben die Aufsichtpflicht verletzt.
2026-06-16 10:32:06
23
🙏👑✝️ Nick 🛐👑🙏 :
Ja, die Eltern sollten belangt werden. Verletzung der Aufsichtspflicht.
2026-06-16 18:47:51
19
tom.8510 :
sehe nur ich das 😂.😂😂 ist Ai / ki.
Der junge rennt durch das seil und die 2 Aufnahme ist die selbe wie die erste nur seiten gespiegelt der rest ist aus verschiedenen sachen zusammen geschnitten
2026-06-16 20:59:42
2
Mario🇹🇷 :
NEIN !!!! auf gar keinen Fall,auch wenn die Aufsichtspflicht da ist,kannst du ein 6 jähriges Kind nicht an die Ketten binden.
2026-06-16 18:10:52
0
Rose :
Das ist so ein komplizierter Fall, aber als Eltern muss man dafür sorgen, dass die Kinder bei solchen Veranstaltungen wirklich an der Hand bleiben, weil man weiß, was auf dem Spiel steht. Man hat ja gesehen, die Frau hat das Geld nicht bekommen und das ist sehr traurig.
2026-06-16 18:25:32
1
Miriam :
unterlassene Aufsichtspflicht der Eltern, daher sollte ein Teil erstattet werden....
2026-06-16 18:09:20
1
ZockR :
200k Strafe
2026-06-23 18:19:30
0
Gabi :
😂😂😂
2026-06-16 21:53:55
0
Lynchen :
Doch Kinder angeklagt werden dürfen, und Eltern haften 👍
2026-06-16 21:05:06
0
𝓜‘📿 :
😁😁😁
2026-06-23 05:26:45
0
Geri :
😂
2026-06-26 17:21:29
0
Rose :
Also was der Junge da macht, drauf treten und so weiter das sieht so absichtlich aus. So komisch
2026-06-16 18:26:01
4
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