@tibor.bauer: Wusstest du, dass du als Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf Untervermietung haben kannst – auch wenn dein Vermieter erstmal Nein sagt? Nach § 553 BGB reicht ein berechtigtes Interesse aus, und finanzielle Not gilt ausdrücklich als anerkannter Grund. Das bedeutet: Schulden, Insolvenz, Trennung oder eine Miete die du alleine nicht mehr stemmen kannst – all das kann dir dieses Recht geben. Du musst nur schriftlich anfragen, den Namen des Untermieters nennen, die Dauer angeben und kurz begründen warum. In den meisten Fällen muss der Vermieter dann zustimmen. Wie viele Menschen kennen dieses Recht gar nicht und zahlen einfach weiter alleine? #mietrecht #schulden #vermieter #untermiete #mrschuldenfrei