Juristisch bedeutet „unverzüglich“ laut § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Es bedeutet nicht „sofort in der nächsten Sekunde“, sondern verlangt ein Handeln, sobald es den Umständen nach vernünftigerweise möglich ist. also einfach rauchen so schnell wie möglich
2026-06-23 11:16:49
8
Hans_Dampf - Nr. 5 lebt! :
das wird ein. fest 😂😂😂
2026-06-23 07:52:23
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Never Ever :
30 gram in so kurzer Zeit rauchen ist ja auch eine Art verbichtung wird nicht einfach 😂😂😂sein
2026-06-23 13:50:42
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P-Ö-i :
Im pharmazeutischen Bereich werden soweit ich weis Stoffe zugesetzt die das Produkt unbrauchbar machen
2026-06-23 06:47:14
1
😇 Hans 😈 :
Jeder Kiffer kennt andere Kiffer... einfach verschenken ✌️
2026-06-23 14:27:28
1
Hecklurch :
Ja, das ist auch ein ganz guter Tipp🤣👍🏻
2026-06-23 13:23:10
0
Kampfhamster :
Kann man sowas bei der Polizei abgeben?
2026-06-23 17:21:58
0
Ruben :
also die Party im Nachbarhaus war auf jeden Fall super... der Abend bleibt unvergesslich
2026-06-23 17:59:48
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