Naja klicken und schicken zielt ja eher darauf ab das man überhaupt jemanden schickt statt niemanden oder einen KTW zu schicken. Und das Notarzt Argument wird nicht halten. Dann argumentiert er das er anhand des meldebildes keine Notarztindikation feststellen konnte. Im Zweifel läuft die Abfrage bis der RTW vor Ort ist und die dann nachfordern können
2026-06-23 07:42:46
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Pestdoktor :
Ausrückordnung???
2026-06-23 16:30:59
0
stormbull1 :
@Tanja_Melzer_Rechtsanwaeltin bei dem Thema klicken und schicken geht es eher darum, zu viel zu disponieren. Hier wäre ja mal interessant zu hören, was passiert wenn der Disponent weiß, dass es eine Bagatelle ist, jedoch trotzdem ein Rettungswagen mit Sonder- und Wegerechten schickt dieser auf Anfahrt verunfallt und es war im Notrufgespräch klar zu erkennen, dass es nur eine Bagatelle ist. Was passiert genau dann? Die Straßenverkehrsordnung regelt ja klar wann Sonderrechte und Wegerechte genutzt werden dürfen. Zudem regelt bei uns das SHRDG, was ein Notfallpatienten ist.
2026-06-23 09:21:29
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