@tibor.bauer: Stimmt es wirklich, dass Finanzamtschulden nicht in die Insolvenz fallen? Diese Frage stellen sich tausende Menschen — und die meisten glauben: ja, stimmt. Falsch. Normale Steuerschulden beim Finanzamt fallen ganz normal in die Restschuldbefreiung. Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer — nach 3 Jahren Privatinsolvenz alles weg. Die Ausnahme gilt nur bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, Schmuggel oder Steuerhehlerei nach §370, §373 oder §374 AO. Und selbst dann gibt es einen entscheidenden Schutzmechanismus: Wer im Prüfungstermin dem Forderungsattribut des Finanzamts nicht widerspricht, verliert diesen Schutz automatisch. Wie viele Menschen warten wohl gerade unnötig — weil sie diese Legende für wahr halten? #Insolvenz #Finanzamt #Schulden #Privatinsolvenz #Faktencheck
Mr. Schuldenfrei
Region: DE
Thursday 25 June 2026 12:06:34 GMT
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Comments
deinfinanzmann :
Korrekt. Das machen leider viele Insolvenzverwalter falsch.
2026-06-25 12:13:17
3
Tino :
Moin, wie sieht es mit Rentenschulden aus ?
2026-06-25 17:03:07
2
Ho Bo :
Unterhaltsschulden aber nicht die bleiben dir ein Leben lang erhalten. Wie man die im Insolvenz erfahren reduzieren soll🤷♂️? Dann hat man automatisch nach der Insolvenz nochmal ein riesen Batzen extra Schulden weil die das Recht haben wenn gerichtlich festgelegt auch noch Zinsen drauf erheben
2026-06-25 12:15:02
2
Mike :
Ab wann wird es eine Straftat ? Bereits wenn man die Steuererklärungen nicht abgegeben hat und geschätzt wurde ?
2026-06-25 18:31:41
1
MagicBob :
Kannst du bitte ein Video zur Unterhaltsvorschuss Schulden machen. Mir hat man auch gesagt das die Schulden der Unterhaltsvorschuss Kasse trotz Privatinsolvenz bleiben.
2026-06-25 16:47:19
1
newznewz :
Stopp mal: wir reden von normalen Steuerschulden, keine Straftat. Soweit ich das weiß, wird zwar die Steuerschuld aufgehoben, auch die dazugehörige Kontopfändung, aber die Schulden bleiben grundsätzlich bestehen und verjähren auch nicht. Das Finanzamt wird nur nicht aktiv. Mit der einen kleinen Ausnahme, dass, wenn du nach der Insolvenz eine Steuererklärung machst und sagen wir mal 5000 € zurückbekommst, nein zurückbekommen würdest, denn das Finanzamt behält sich vor, diese dir dann nicht auszuzahlen, trotz vollendeten Insolvenz-/Wohlverhaltens-Verfahren. Im schlimmsten Fall bekommst du also deine überzahlten Steuern nicht zurück 💀🤮
2026-06-25 19:33:00
1
Zaungast 007 :
auch 263 StB Wechselbetrug, wurde mir angelastet, konnte ich gerichtlich abwehren
2026-06-25 15:47:56
4
Volker :
Einen guten Abend, das Läuft aber in der Wirklichkeit anders. Meine Steuerschulden wurden einfach mit der Einkommensteuererstattung verrechnet. Darauf hin habe ich sowohl meinen Rechtsanwalt sowie den Insolvensverwalter das gemeldet. Die sagten beide da könnte man nicht machen, Finanzämter wären da die höhere Gewalt und nehme sich das Recht raus.
2026-06-25 17:25:27
1
Hannelore Bollinger :
😂😂😂
2026-06-26 08:30:36
0
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