@finanzglas: ⚖️ Stirbt ein Arbeitnehmer, erben die Hinterbliebenen auch seinen Urlaub! Ein wichtiges Recht, das nur wenige kennen: Stirbt ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis, haben seine Erben Anspruch auf die Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs 👇 Das Bundesarbeitsgericht hat seine frühere Rechtsprechung 2019 geändert (Urteil vom 22.01.2019, 9 AZR 45/16). Vorher galt: Der Urlaubsanspruch ist höchstpersönlich und verfällt mit dem Tod. Der Europäische Gerichtshof entschied jedoch, dass dies gegen EU-Recht verstößt – ein Urlaubsanspruch darf nicht einfach untergehen, nur weil der Arbeitnehmer verstorben ist. Das bedeutet konkret: Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht bereits während des Arbeitsverhältnisses und geht nach § 1922 BGB im Wege der Erbfolge auf die Erben über. Er wird mit dem Tod fällig und ist Teil der Erbmasse 💰 Wichtig zu wissen: 📋 Das gilt nicht nur für den gesetzlichen Mindesturlaub, sondern in der Regel auch für tariflichen Mehrurlaub ⏳ Der Anspruch unterliegt den gleichen Ausschlussfristen wie andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis – es kann sich also lohnen, schnell zu handeln 💶 Die Auszahlung gilt steuerlich als Einkommen der Erben und wird entsprechend versteuert Ein Recht, das im Trauerfall schnell untergeht – aber bares Geld wert sein kann. Wusstest du von diesem Anspruch? Schreib’s in die Kommentare! 💬 Folge @Finanzglas, um keine wichtigen Finanztipps zu Erbrecht & Arbeitsrecht mehr zu verpassen! 🔔 *keine Rechtsberatung* #Urlaubsabgeltung #Erbrecht #Finanzglas #Arbeitsrecht #Erben
Finanzglas
Region: DE
Saturday 27 June 2026 16:53:15 GMT
Music
Download
Comments
dirk :
Und warum geht es bei der Rentenversicherung nicht? Frage für einen Freund. liegt bestimmt daran das es staatlich ist
2026-06-27 20:54:20
2
Castigatus0 :
lass das meine Frau nicht hören ich hab noch 40 Tage Urlaub
2026-06-28 10:19:24
1
MarTin. :
Ein fairer Arbeitgeber würde es nicht behalten.
Meiner ist überhaupt nicht fair
2026-07-04 16:49:07
0
De Biasi :
Das wusste ich nicht danke.👍👍👍
2026-07-01 07:02:00
0
Karin von der Höning :
danke für die Info 👍
2026-06-29 16:53:56
0
utegroh6 :
Eigentlich wird noch 3 Monaten der Lohn bezahlt.
2026-06-28 11:58:12
2
Nadine :
Aber Achtung!!!!
Das Urlaubsgeld von dem verstorbenen,
wird vom Staat noch versteuert und das nicht wenig.😞
2026-06-28 11:02:14
1
ziickii :
Hätte ich mal letzes Jahr wissen sollen 🥺
2026-06-28 10:31:07
0
Claudi :
So ist es.
2026-06-28 10:00:47
1
keenplan :
so einfach ist das auch nicht,.bei über fünfhundert Euro braucht man einen Erbschein mit kompletter Erbfolge und es dauert in Deutschland ewig bis es dann zur Beurkundung kommt und es wird auch richtig teuer,das Finanzamt hält die Hände auf 50 Prozent sind weg,.also wozu das ganze.
2026-06-28 09:46:23
0
Haasebau :
nichts neues....
2026-06-28 03:33:42
0
Monalisa :
und damals wurde in meinem ehemaligen Betrieb Geld gesammelt, für die Beerdigung und die haben kein Urlaub ausgezahlt 😭
2026-06-27 17:41:24
1
T-lilly :
In den Betrieb meines Mannes war es kein Problem kam alles automatisch
2026-06-28 08:58:55
0
Arkadasch :
das Finanzamt freut sich 🥰🥰🥰
2026-06-28 07:13:46
0
Frank Schneider :
🥰🥰🥰
2026-06-28 12:11:17
0
To see more videos from user @finanzglas, please go to the Tikwm
homepage.