@nachlass_richtig: Dehalb immer einen Profi einsetzen! Sprecht mich gerne an! [email protected] 015201607634 Eure Lieblingstestamentsvollstreckerin IHK, Carola🖤 Wie ihr wisst, spreche ich hier wie immer, aus Erfahrung und meine Videos stellen keine Rechtsberatung dar. Allerdings denke ich, wenn ich solche Erfahrungswerte mitgegeben bekommen habe, dass es wichtig ist, euch zumindest darauf hinzuweisen, dass sie hier in eine Falle tappen könntet und deshalb weise ich euch auf dieses potentielle Risiko hin.#Vollmacht #foryoupage❤️❤️ #hilfe #testament #wissen
Ich finde die Tipps super. Man weiß überhaupt was man fragen soll, wo man anfangen soll. Gerade wenn man für alles nicht gerade das Geld hat. Gerichte geben keine rechtliche Beratung, besser gesagt sie dürfen es nicht. Der Anwalt ist teuer. UND der Notar möchte ebenfalls verdienen. Was Erbschaft angeht und so weiter, habe ich mich allein gelassen gefühlt. Unwissenheit schützt einem nicht.
2026-07-01 19:26:03
3
Xenja_1980 :
Was ist mit der Beerdigung?
2026-06-29 06:56:54
1
Angela Wengelnik :
Hallo, kann man ein Kind komplett enterben das es auch keinen Pflichtteil bekommt?
2026-06-29 06:55:16
1
Melodie’s Glede :
Wie ist das mit offnen Rechnung, Miete, Versicherung und Autosteuer?
2026-07-05 11:31:31
0
robo.trick :
was auch sonst?
2026-06-29 20:28:57
0
babychen66 :
Danke für die Info👍🏻
2026-06-29 12:41:53
3
Mullemausmama80 :
🍀
2026-06-29 09:45:30
1
Rudolf Triffo :
In Deutschland gilt der Grundsatz: Mit dem Erbe gehen grundsätzlich sowohl das Vermögen als auch die Schulden auf den Erben über.
Das bedeutet:
Nimmt man eine Erbschaft an, übernimmt man auch die Nachlassschulden.
Ist der Nachlass überschuldet, kann der Erbe die gesamte Erbschaft ausschlagen. Das ist unabhängig vom Pflichtteil.
Die Ausschlagung muss in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht oder über einen Notar erklärt werden.
Schlägt man die Erbschaft wirksam aus, erbt man weder Vermögen noch Schulden.
Hat man die Erbschaft bereits angenommen oder gilt sie als angenommen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen noch Möglichkeiten, die Haftung zu begrenzen, etwa durch eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren.
Der Pflichtteil ist etwas anderes: Er ist ein Geldanspruch gegen die Erben und macht den Pflichtteilsberechtigten gerade nicht zum Erben. Wer nur den Pflichtteil erhält, übernimmt deshalb grundsätzlich keine Nachlassschulden, sondern hat lediglich einen Anspruch auf Zahlung gegen die Erben.
Kurz gesagt: Ein überschuldetes Erbe kann grundsätzlich vollständig ausgeschlagen werden. Das hat nichts mit dem Pflichtteil zu tun. Wer nur den Pflichtteil verlangt, haftet im Regelfall nicht für die Schulden des Nachlasses.
2026-06-29 14:23:58
4
To see more videos from user @nachlass_richtig, please go to the Tikwm
homepage.