@kimchau8386: #daudaday #traonguocdaday #ohoiochua #viemloetdaday #binhvithaiminh

Ds. Kim Châu
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Monday 29 June 2026 08:41:43 GMT
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Die Bundesegierung plant die Neuregelung für Minijobs... ihr habt mir zahlreiche Nachrichten dazu gesendet und ich ordne einmal für Euch ein, was wir zum aktuellen Zeitpunkt wissen:
 Es gilt erstmal:
 Noch ist der Minijob nicht abgeschafft.
 Aber: Auf dem Tisch liegt der Plan, den beliebten Sonderstatus von Minijobs zu beenden.
 Denn dieser Sonderstatus ist genau der Grund, warum bisher für sie viele Menschen und Unternehmen attraktiv ist:  Für den Lohn gilt nämlich: brutto fast gleich netto.
 Wenn dieser Sonderstatus entfällt, wird aus dem Minijob quasi ein kleiner normaler Job.
 Heißt konkret:
 mehr Sozialabgaben, weniger Netto.
 Dafür gäbe es dann zwar auch mehr soziale Absicherung:
 mehr Rentenansprüche, eventuell Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung.
 Aber seien wir ehrlich:
 Wer heute einen Minijob macht, macht den meistens nicht, weil er das deutsche Sozialversicherungssystem sanieren will — sondern weil Geld fehlt. Und wenn ein Unternehmen einen Minijob anbietet, dann deshalb, weil es nicht für eine volle Stelle reicht.
 Und wenn von 603 Euro künftig deutlich weniger auf dem Konto landet, dann ist der Minijob für viele eben nicht mehr der flexible Zuverdienst, sondern möglicherweise ein weiterer Job im Mini-Format. Und damit nicht mehr so attraktiv.
 Vor allem würde das WIEDER alle Branchen hart treffen, die im echten Leben arbeiten: Gastronomie, Handel, Gebäudereinigung, Tourismus und kleine Betriebe. Überall dort, wo Arbeit anfällt – aber eben nicht immer gleich für eine volle Stelle. Wo mal 3 Stunden lang 6 Hände gebraucht werden und nicht 8 Stunden nur 2 Hände.
 Final beschlossen ist das noch nicht.
 Noch offen sind zum Beispiel Starttermin, Übergangsfristen und was mit bestehenden Minijobs passiert.
 Was aber schon konkret kommt:
 Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber, die sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben, diese Befreiung einmalig rückgängig machen.
 Sehr geehrter Herr Merz @Bundeskanzler sehr geehrter Herr Klingbeil @larsklingbeil ! Schauen Sie bei diesen Reformen genau hin und Handeln Sie mit Augenmaß! Es gibt Branchen und Menschen, die diesen Minijob zum Überleben brauchen.
 Danke!
Die Bundesegierung plant die Neuregelung für Minijobs... ihr habt mir zahlreiche Nachrichten dazu gesendet und ich ordne einmal für Euch ein, was wir zum aktuellen Zeitpunkt wissen: Es gilt erstmal: Noch ist der Minijob nicht abgeschafft. Aber: Auf dem Tisch liegt der Plan, den beliebten Sonderstatus von Minijobs zu beenden. Denn dieser Sonderstatus ist genau der Grund, warum bisher für sie viele Menschen und Unternehmen attraktiv ist: Für den Lohn gilt nämlich: brutto fast gleich netto. Wenn dieser Sonderstatus entfällt, wird aus dem Minijob quasi ein kleiner normaler Job. Heißt konkret: mehr Sozialabgaben, weniger Netto. Dafür gäbe es dann zwar auch mehr soziale Absicherung: mehr Rentenansprüche, eventuell Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung. Aber seien wir ehrlich: Wer heute einen Minijob macht, macht den meistens nicht, weil er das deutsche Sozialversicherungssystem sanieren will — sondern weil Geld fehlt. Und wenn ein Unternehmen einen Minijob anbietet, dann deshalb, weil es nicht für eine volle Stelle reicht. Und wenn von 603 Euro künftig deutlich weniger auf dem Konto landet, dann ist der Minijob für viele eben nicht mehr der flexible Zuverdienst, sondern möglicherweise ein weiterer Job im Mini-Format. Und damit nicht mehr so attraktiv. Vor allem würde das WIEDER alle Branchen hart treffen, die im echten Leben arbeiten: Gastronomie, Handel, Gebäudereinigung, Tourismus und kleine Betriebe. Überall dort, wo Arbeit anfällt – aber eben nicht immer gleich für eine volle Stelle. Wo mal 3 Stunden lang 6 Hände gebraucht werden und nicht 8 Stunden nur 2 Hände. Final beschlossen ist das noch nicht. Noch offen sind zum Beispiel Starttermin, Übergangsfristen und was mit bestehenden Minijobs passiert. Was aber schon konkret kommt: Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber, die sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben, diese Befreiung einmalig rückgängig machen. Sehr geehrter Herr Merz @Bundeskanzler sehr geehrter Herr Klingbeil @larsklingbeil ! Schauen Sie bei diesen Reformen genau hin und Handeln Sie mit Augenmaß! Es gibt Branchen und Menschen, die diesen Minijob zum Überleben brauchen. Danke!

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