schlichtweg falsch, es müssen nicht mal 2 Mieten sein 😂😂😂
2026-07-03 08:03:39
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Herr TikTokFahrlehrer :
Das ist Quatsch wurde Widerspruch eingelegt. Gegen eine Nebenkostenabrechnung ist hier eine Kündigung sehr schwer möglich. Einmalige Nachzahlungsbeträge: Verweigern Sie die Zahlung einer einmaligen Nachforderung aus der Abrechnung (etwa wegen Fehlern oder weil die Erhöhung unberechtigt ist), rechtfertigt dies grundsätzlich keine Kündigung. Das gilt selbst dann, wenn der Vermieter nicht auf Ihren Widerspruch reagiert.Laufende Vorauszahlungen (Gefahr!): Haben Sie als Reaktion auf den Widerspruch begonnen, die laufenden monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen einzubehalten, kann eine Kündigung drohen. Ein solcher Einbehalt ist nur dann rechtmäßig, wenn die Abrechnung formelle Fehler aufweist. Bei inhaltlichen (materiellen) Fehlern müssen die laufenden Vorauszahlungen im Zweifel weitergezahlt und der Widerspruch anderweitig geklärt werden.Die Kündigungsschwelle: Nach dem Gesetz (unter anderem nach § 543 BGB) ist eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs nur möglich, wenn die Rückstände insgesamt zwei Monatsmieten (Warmmieten) überschreiten.Reaktion des Vermieters: Für die Beantwortung Ihres Widerspruchs ist gesetzlich keine konkrete Frist vorgeschrieben. Der Vermieter hat bis zum Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist Zeit, fehlerhafte Abrechnungen zu korrigieren.Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie prüfen, ob Ihr Einbehalt verhältnismäßig ist und ob formelle Mängel vorliegen. Eine rechtliche Ersteinschätzung bietet Ihnen beispielsweise ein spezialisierter Rechtsanwalt oder eine lokale Beratung durch den Deutschen Mieterbund.
2026-07-03 10:56:09
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Frank :
Ist doch ok. Wer nicht zahlt aber eine Leistung erhalten hat, kündigen.
2026-07-03 10:14:26
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Cora :
Betrifft das auch, wenn man gegen die Betriebskostenabrechnung in Widerspruch gegangen ist ?
Vermieter reagiert zwecks Korrektur nicht.
2026-07-03 09:26:23
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Hasstler88 :
ein Anwalt kann immer helfen und wenn es nur für eine Vereinbarung ist oder Aufschub. aber bevor es soweit kommt sollte man sich schon direkt beim Vermieter melden und offen reden. selbst wenn die Miete auch nur ein Tag später rausgeht wie sonst. immer informieren und reden.
2026-07-03 08:39:22
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Mea Culpa :
So ein Unsinn
2026-07-03 08:12:38
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Wolle :
2026-07-03 08:26:09
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bee__bee28 :
ich bin kein Mieter
2026-07-03 06:44:36
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