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ᴛʜᴀɴʜᴛùɴɢ
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Saturday 04 July 2026 10:49:17 GMT
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Die drei Jugendlichen sollen die 14-Jährige in Gnarrenburg (Landkreis Rotenburg) missbraucht und Videoaufnahmen veröffentlicht haben. Den Beschuldigten könne eine strafbare Handlung mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachgewiesen werden, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Mittwochabend mit. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft hat die Anwältin des Mädchens Beschwerde eingelegt. Über diese müsse nun die Generalstaatsanwaltschaft Celle entscheiden. Das werde einige Wochen dauern, sagte deren Sprecher. Widerwille des Opfers angeblich nicht deutlich erkennbar Hintergrund der Einstellung sei, dass in diesem Fall aus den Beweismitteln nicht ersichtlich sei, dass das Mädchen ihren Unwillen geäußert hat beziehungsweise dieser für die Beschuldigten erkennbar gewesen ist, so die Sprecherin weiter. Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung oder eine Vergewaltigung sei jedoch unter anderem, dass der Widerwille des Opfers deutlich erkennbar sein muss. Als mögliches Beispiel für ein derartiges sogenanntes konkludentes Handeln wäre
Die drei Jugendlichen sollen die 14-Jährige in Gnarrenburg (Landkreis Rotenburg) missbraucht und Videoaufnahmen veröffentlicht haben. Den Beschuldigten könne eine strafbare Handlung mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachgewiesen werden, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Mittwochabend mit. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft hat die Anwältin des Mädchens Beschwerde eingelegt. Über diese müsse nun die Generalstaatsanwaltschaft Celle entscheiden. Das werde einige Wochen dauern, sagte deren Sprecher. Widerwille des Opfers angeblich nicht deutlich erkennbar Hintergrund der Einstellung sei, dass in diesem Fall aus den Beweismitteln nicht ersichtlich sei, dass das Mädchen ihren Unwillen geäußert hat beziehungsweise dieser für die Beschuldigten erkennbar gewesen ist, so die Sprecherin weiter. Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung oder eine Vergewaltigung sei jedoch unter anderem, dass der Widerwille des Opfers deutlich erkennbar sein muss. Als mögliches Beispiel für ein derartiges sogenanntes konkludentes Handeln wäre "etwa ein Weinen oder Abwehren", wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Die Sprecherin der Frauenberatungsstelle Wildwasser, Angela Hesse, sagt zu dem Fall: Für einvernehmlichen Sex bräuchte es ein klares "Ja" der Beteiligten. "Nur Ja heißt Ja"-Regelung in Deutschland? In Deutschland gilt die Regel "Nein heißt Nein". Bedeutet: Eine sexuelle Handlung ist strafbar, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person geschieht. Die vielfach geforderte "Nur Ja heißt Ja"-Regel ist nicht im Strafrecht verankert - anders als zum Beispiel in Spanien, Frankreich und Schweden. Der Bundesrat ist im Juli aber einer Initiative von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gefolgt und hat sich für die Einführung der Regel im Sexualstrafrecht ausgesprochen. Nun muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie den Vorschlag aufnimmt. Wahlmann: Opfer können wegen Schockstarre teils nicht nein sagen Auch Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) spricht sich klar für die "Nur Ja heißt Ja"-Regelung aus. Es könne nicht sein, dass das Opfer darstellen muss, dass es aktiv "nein" gesagt habe, sagte Wahlmann dem NDR Niedersachsen. "Es gibt viele Fälle, in denen das Opfer in eine Schockstarre verfällt, sich also gar nicht mehr äußern kann oder völlig überfordert ist mit der Situation." Es müsse ganz klar sein, dass Sex nur einvernehmlich erfolgen darf, "alles andere muss strafbar sein". Staatsanwaltschaft Hannover muss Video bewerten Wegen eines von einem der Beschuldigten mutmaßlich erstellten Videos sei das Verfahren wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften an die Staatsanwaltschaft Hannover abgegeben worden. Dort sitzt die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Inhalte.#Staade #Mädchen #Gericht #Entscheidung #welt

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