@myspass: Lifehack auf eigene Gefahr 🙅♀️🚆 ➡️ Wer dachte Jura sei trocken, hat diese Stories noch nicht gehört: Prof. Christian Solmecke erzählt von den verrücktesten Rechtsfällen – ab sofort auch als Hörbuch verfügbar! 🎧 ➡️ Live erleben könnt ihr Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke am 11.09.2026 im NightWash club 🎤 Jetzt Tickets auf myshow.de sichern 🎫 #ChristianSolmecke #Rechtsfälle #Jura #Comedy #NightWash
Finde den Fehler: * Falsch parken - Bußgeld
* Schwarzfahren - Erzwingungshaft.
2026-07-06 18:46:43
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PandoraFalke :
Erschleichen von Leistungen müsste aber auch heißen, dass eine Leistung gegeben ist... und wir wissen alle wie diese "Leistung" bei der DB aussieht. 1h zu spät ist halt keine Leistung 😐
2026-07-06 20:31:30
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Jay9Bee5 :
Ihn auf ner Comedy Bühne zu sehen war jetz nich auf meiner Agenda 🤣 aber nice 👀👍
2026-07-07 08:22:54
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der-zarte :
Was danach gesagt wird, ist viel interessanter aber nö man macht schnell das video kürzer
2026-07-07 09:24:03
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Bene :
okay und jetzt?
dadurch is das dann okay oder wie 😆
2026-07-06 17:02:50
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tom94521 :
Wer ist das denn
2026-07-07 00:49:28
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Yendad :
Kann das 118 owig sein?
2026-07-06 19:50:20
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Ecki :
Dann ist es ja bei unseren Politikern nicht anderes. Sie versprechen das eine in einem Vertrag machen aber was ganz anderes meiner Meinung nach.
2026-07-07 06:36:27
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Erdbeerkörbchen :
ich erschleiche nicht, ich gehe auch auffällig in die Bahn, fährt trotzdem. 5 Euro (in Worten zehn Mark) für sbahn in Berlin. Seh ich nicht ein für den service
2026-07-07 07:07:11
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Steffen 🕷️ :
Die Verkehrsbetriebe haben in den vergangenen Jahrzehnten fast alle Zugangsbeschränkungen zu Bussen und Bahnen abgeschafft. Stattdessen schließen diejenigen, die in das Beförderungsmittel einsteigen, konkludent einen Beförderungsvertrag. Während bei einem Kino oder Stadion zwischen denjenigen mit einem gültigen Ticket und denjenigen unterschieden werden kann, die sich anderweitig (unberechtigt) Zugang verschafft haben, ist dies beim Einstieg in ein Beförderungsmittel nicht möglich. § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB bestraft daher de lege lata eine den anderen Varianten gleichartige Handlung oder, besser gesagt, eine „Nichthandlung“. Ein bloßes Nichtstun kann jedoch kein „Erschleichen“ sein und als Auslegung des Tatbestandsmerkmals auch nicht dem Gesetzlichkeitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügen. Denn worin läge dann noch der Unterschied zwischen einer strafbaren und einer straflosen Handlung?
2026-07-06 19:40:41
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AllinOne :
gebau dadrann hab ich auch gedacht
2026-07-06 20:41:58
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Samu 030 :
2026-07-07 00:19:36
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Seifensäckchen :
Ich fahre schwarz
2026-07-06 23:32:54
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Eva Dittrich :
🤣🤣🤣
2026-07-07 09:15:40
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Atjoll :
😎😎😎
2026-07-07 01:51:56
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Ferdi in Saxonia :
Ist Schwarzfahren nicht rassistisch?
2026-07-06 19:31:11
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WegiMan :
Ich druck mir Schirt mit ..
Ich Arbeite schwarz 😏
2026-07-06 17:52:41
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00rechtsvorlinks00 :
Es wäre nur kein erschleichen wenn er direkt zum Schaffner geht und sagt er fährt schwarz
2026-07-07 04:54:07
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Kev_Kev0296 :
Schwarzfahren ist strafbar aber ich fahre weiß da ich nicht schwarz bin
2026-07-07 09:16:50
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