@stefanie.insights: Wer nach einer schweren, monatelangen Erkrankung oder einem Unfall zurück an den Arbeitsplatz kehrt, hört von der Chefetage oft den Satz: „Tja, das Urlaubsjahr ist vorbei, der alte Resturlaub ist leider zum Jahresende oder zum 31. März verfallen.“ In der HR-Praxis ist diese Behauptung ein absoluter Klassiker und rechtlich schlichtweg komplett falsch. Das Bundesarbeitsgericht zieht hier zum Schutz der Arbeitnehmer eine ganz klare, eiserne Grenze. Bei einer dauerhaften Langzeiterkrankung verfällt der gesetzliche Mindesturlaub erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres! Das bedeutet im Klartext für deine Praxis: Warst du beispielsweise das gesamte Jahr über krank und konntest deinen Urlaub logischerweise nicht antreten, hast du weit über ein Jahr lang Zeit, diese Tage nach deiner Genesung voll einzureichen und abzubauen. Besonders wichtig: Der Arbeitgeber kann sich ohnehin nur dann auf den Verfall von Urlaub berufen, wenn er dich im Vorfeld, als du noch gesund im Betrieb warst, nachweislich und schriftlich dazu aufgefordert hat, deinen Urlaub zu planen. Wurde diese Mitwirkungspflicht vom Management versäumt, bleibt dein Anspruch sogar noch deutlich länger bestehen. Lass dir deine Erholung nach einer harten gesundheitlichen Phase niemals kampflos streichen, diese Tage sind bares Geld wert. ——— Gehalt | Karriere | Jobtipps | Verhandlung | Finanzen ——— #resturlaub #langzeitkrank #arbeitsrecht #bundesarbeitsgericht #urlaubsanspruch
Stefanie.insights
Region: DE
Friday 10 July 2026 04:59:45 GMT
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Comments
Oliver Taube :
Genau…der gesetzliche. Der tarifliche Urlaub verfällt aber
2026-07-10 12:41:56
2
Bördy :
Wie ist das mit Überstunden?
2026-07-10 16:24:41
1
Wuschel :
und dazu gekaufter Urlaub ? Kann man den nehmen oder wird er bezahlt ?
2026-07-11 09:51:20
0
Moin69 :
440 Tage Krankheit! Habe noch über 50 Tage Urlaub + 10 Tage für Schwerbehinderung. Fange mit Wiedereingliederung an.Schätze mal mein Jahr hört im Oktober auf .Wir Müssen Urlaub bis zum 31.12 nehmen 😁
2026-07-11 05:53:18
1
Gertrud :
Und wie verhält es sich nach einer Erwerbsminderungsrente? Bitte
2026-07-10 17:28:30
0
Manu Maranello :
Geht mir gerade so.Ich bin Beamte und war seit Mai 2024 an Krebs erkrankt und bin seit Mai 2026 wieder arbeiten. Mein Urlaub 2024 wurde mir zum 31.03.2026 gestrichen.Ich habe keine Info darüber bekommen. Nur die E-mail vom Januar 2024 das es eine neue Verfügung gibt das alter Urlaub im Folgejahr im März verfällt.Danach war ich krank.
Über die Arbeits E-mail auf die ich aber während meiner Krankheit keinen Zugriff hatte wurde mir eine Info geschickt.
2026-07-10 20:14:57
0
SPecialized :
Tariflicher Anteil sieht es anders aus nicht wahr?
2026-07-10 23:21:16
0
i_love_mz_ :
Ich war von September 2024 bis März 2025 krank, hatte noch 2 Wochen von 24, Chef sagt verfällt weil ich 25 noch 5 Wochen in Reha war. Hab ich da jetzt noch Anspruch drauf?
2026-07-10 20:46:35
0
heli-papa :
Danke für deine Info 👍🏻
2026-07-10 16:16:15
1
Pharmaslave :
Und was ist dann mit 2026 wenn man 2025 komplett schon krank war?
2026-07-10 20:38:36
0
mopetenhenner :
👍👍👍
2026-07-10 23:30:28
0
Hakan :
👍👍👍
2026-07-11 11:36:22
0
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