@stilianosbb: Mit dem sog. Dienstwagenprivileg und der 1% Versteuerung etc. freut sich nur das Finanzamt 😱 Denn du zahlst rd. EUR 10.000 p.a. zu viel bei 30% Steuersatz. Bsp. mit Pkw KP EUR 150.000 Wohnung entfernt 30 Km zum Betrieb an 230 Tagen. @Der Steuerpate #Stilianos #Brusenbach #Steuerberater #Pkwnutzung #Dienstwagenprivileg
Gilt es auch für GF und Gesellschafter einer GmbH?
2026-07-16 18:47:11
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Sandro Sehr :
Dienstwagenvereinbarung, mit der ausschließlichen Nutzung des Fahrzeuges durch die Person und Fahrtenbuch. Fertig.
Keine 1% und das Finanzamt macht mit. Meine Erfahrungen seit ca 18 Jahren.
Klar hat der Mitarbeiter noch ein privates Fortbewegungsmittel.....
2026-07-16 17:24:58
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J Staaken :
Zitat:" Wie du das vermeidet... nicht zu bersteuern ..."
😳
2026-07-16 20:48:48
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masterofdisastee :
Parkst du dein privates Auto dann in deiner betrieblichen Garage ;)?
2026-07-16 20:30:03
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Lisa N :
Was ist wenn mein Wohnung und erste Tätigkeitsstätte die selbe Adresse haben? Und was ist wenn man immer wechselnde erste Tätigkeitsstätten hat, weil man im Außendienst ist?
2026-07-16 20:37:13
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Sven W. :
Schön gedribbelt
2026-07-16 16:11:56
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Stef Fleischi :
ich fahr doch nicht immer erst ins Büro um mein Dienstwagen abzuholen 🤦🏾♀️. 1% ist vereinfacht und kein Fahrtenbuch dokumentieren, keine zusätzlichen Kosten und ich zahle nur 260€.
Normales Auto kommt schließlich teuer als 260€
2026-07-16 20:12:08
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emrahXarslan :
Oder man hat einen 100% Homeoffice Vetrag dann musst man nur 1% versteuern oder halt 0,25%-0,5%
2026-07-16 20:12:03
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ibd :
Meine betriebsstätte als Startpunkt sind über 30km jedesmal entfernt. Zufällig hat die Privatadresse von mir eine Tiefgarage. Sollte ich diese betrieblich anmieten und würden dann direkt betriebliche Fahrten entstehen?
2026-07-16 19:58:16
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Wolverine :
Was würdest du einzelunternehmern raten lieber privat oder über unternehmerisch?
2026-07-16 19:33:24
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Xyz :
KI macht längst ein Fahrtenbuch
2026-07-16 19:45:07
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Merzo. :
Zum Verständnis: Wenn Fahrzeug A dem Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassen wird und entsprechend versteuert wird, während Fahrzeug B ausschließlich dienstlich genutzt wird und in der Garage verbleibt, würde für Fahrzeug B kein geldwerter Vorteil für die Privatnutzung und keine Versteuerung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anfallen. Würde die Finanzverwaltung diese Gestaltung anerkennen oder könnte sie argumentieren, dass Fahrzeug A dem Arbeitnehmer ebenfalls für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung steht und deshalb dennoch ein entsprechender Vorteil zu versteuern ist?
2026-07-16 19:23:48
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Patric Fournes :
Die Idee ist echt gut. 😅👌🏼
2026-07-16 17:58:08
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fou_lu :
Kann man doch sicher automatisieren mit dem Foto machen ich würde nach dem 3 mal schon das vergessen
2026-07-16 18:26:14
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Liane Reinhardt448 :
Danke Brusenbach du klärst uns auf ! Wir sind doch ihnen dankbar. ✨🤚
2026-07-16 17:31:03
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The Girl and the Rabbit :
Verwaltungswahnsinn... leider
2026-07-16 17:39:56
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Hahiho :
Richtiges Raigebait Video. Ok wir haben verstanden du fährst eine. RS6. Die meisten haben dann doch eher einen Passat oder skoda oder ähnliches. Ich fahre Elektro und haben keinen Dienstweg weil keine erste Arbeitsstelle da Consultant. Habe aber keinen kleinen RS6 für 150k
2026-07-16 21:16:55
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