@iovoelkerrecht: Nach 1990 gab es keine Umwandlung der DDR-Staatsbürgerschaft. Das erklärt die Stadt Erfurt schriftlich. Nach ihrer Darstellung habe es weder eine Überführung noch eine Umwandlung der DDR-Staatsbürgerschaft in eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Die Begründung: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe durchgehend nur eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz bestanden. Doch dann bestätigt die Behörde noch etwas Entscheidendes: Der Eintrag „deutsch“ im Melderegister hat keine rechtsbegründende Wirkung. Auch ein Personalausweis oder Reisepass begründet die deutsche Staatsangehörigkeit nicht. Diese Dokumente erzeugen nach Aussage der Stadt lediglich eine widerlegbare Vermutung. Eine rechtsverbindliche Feststellung erfolgt ausschließlich in einem förmlichen Verfahren nach Paragraf 30 Staatsangehörigkeitsgesetz. Und dieses Verfahren wird nur auf individuellen Antrag durchgeführt. Damit bleibt die entscheidende Frage: Wenn Melderegister, Personalausweis und Reisepass keine rechtsverbindliche Feststellung darstellen, worauf beruht dann im konkreten Einzelfall die verbindliche Zuordnung? Ein Eintrag ist keine Feststellung. Ein Pass ist keine Feststellung. Ein Personalausweis ist keine Feststellung. Das steht jetzt schriftlich in einer Behördenantwort. #Staatsangehörigkeit #DDR #Personalausweis #Melderegister #Deutschland