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houseofdobetter
houseofdobetter :
2026-07-16 22:04:33
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Gesundheits-Joker beim neuen Grundsicherungsgeld: Die Jobcenter dürfen kranke Menschen im Juli 2026 nicht mehr einfach nach Gutdünken verplanen! ❌ Pfändung und Druck bei Krankheit gehören vor Gericht abgemahnt, denn seit dem 01.07.2026 gilt eine neue Rechtslage.   🚨 DIE NEUE PRÄVNTIONS- UND REHA-PFLICHT: 🚨 Sehr viele Leistungsberechtigte sind körperlich oder psychisch eingeschränkt. Die Jobcenter haben dies in der Vergangenheit oft ignoriert – mit fatalen Folgen für die Betroffenen. Damit ist jetzt Schluss!    Das Gesetz: Der Weg zu Reha, Prävention und Teilhabe ist nun gesetzlich im SGB II verankert. Das Ergebnis deiner gesundheitlichen Einschränkungen muss in den Kooperationsplan einfließen.    Deine Rechte: Der Plan kann und soll nun ausdrücklich medizinische Behandlungen, psychologische Hilfen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beinhalten.   Wichtig für dich: Wenn das Jobcenter dir eine Pflichtverletzung oder mangelnde Mitwirkung vorwirft, obwohl gesundheitliche Einschränkungen vorliegen und das Amt dich nicht auf diese Hilfen hingewiesen hat, kannst du das im Widerspruchsverfahren gegen spätere Bescheide erfolgreich geltend machen! Holt euch bei Bedarf Hilfe von Sozialverbänden wie dem VdK oder der Caritas! 👇🔥   ⚠️ WICHTIGER HINWEIS Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient der allgemeinen Information zur Rechtslage in Deutschland (Stand 17.07.2026). Dieser Inhalt dient der Aufklärung und kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Gesundheits-Joker beim neuen Grundsicherungsgeld: Die Jobcenter dürfen kranke Menschen im Juli 2026 nicht mehr einfach nach Gutdünken verplanen! ❌ Pfändung und Druck bei Krankheit gehören vor Gericht abgemahnt, denn seit dem 01.07.2026 gilt eine neue Rechtslage.  🚨 DIE NEUE PRÄVNTIONS- UND REHA-PFLICHT: 🚨 Sehr viele Leistungsberechtigte sind körperlich oder psychisch eingeschränkt. Die Jobcenter haben dies in der Vergangenheit oft ignoriert – mit fatalen Folgen für die Betroffenen. Damit ist jetzt Schluss!  Das Gesetz: Der Weg zu Reha, Prävention und Teilhabe ist nun gesetzlich im SGB II verankert. Das Ergebnis deiner gesundheitlichen Einschränkungen muss in den Kooperationsplan einfließen.  Deine Rechte: Der Plan kann und soll nun ausdrücklich medizinische Behandlungen, psychologische Hilfen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beinhalten.  Wichtig für dich: Wenn das Jobcenter dir eine Pflichtverletzung oder mangelnde Mitwirkung vorwirft, obwohl gesundheitliche Einschränkungen vorliegen und das Amt dich nicht auf diese Hilfen hingewiesen hat, kannst du das im Widerspruchsverfahren gegen spätere Bescheide erfolgreich geltend machen! Holt euch bei Bedarf Hilfe von Sozialverbänden wie dem VdK oder der Caritas! 👇🔥  ⚠️ WICHTIGER HINWEIS Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient der allgemeinen Information zur Rechtslage in Deutschland (Stand 17.07.2026). Dieser Inhalt dient der Aufklärung und kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

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