@mario.schunk76: 🚨 EILMELDUNG: BGH kippt Klima-Verbot in Eigentümergemeinschaften! Videobeschreibung: 🚨 Historisches Urteil des Bundesgerichtshofs! Wohnungseigentümer haben beim Einbau einer Split-Klimaanlage jetzt deutlich stärkere Rechte. Eine Eigentümergemeinschaft kann den Einbau nicht mehr ohne sachlichen Grund verweigern. Ein Meilenstein für Millionen Menschen, die sich gegen die Sommerhitze schützen wollen. #Klimaanlage #BGH #Urteil #Wohnungseigentum #WEG
nach jedem 5. wort ein Schnitt. ich glaube kaum dass ich so jemanden folgen möchte
2026-07-17 16:52:15
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Izzet :
Korrekt, aber etwas reißerisch dargestellt. Der BGH hat kein generelles Recht auf Klimaanlagen geschaffen. Er hat mit Urteil vom 17.07.2026 (Az. V ZR 162/25) entschieden, dass pauschale Ablehnungen durch die WEG regelmäßig nicht mehr ausreichen. Jeder Fall muss konkret geprüft werden. Also eine Verbesserung der jetzigen Situation aber kein Freibrief
2026-07-17 16:01:51
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Lucy :
wenigstens mal etwas vernünftiges das beschlossen wurde..
2026-07-17 15:29:16
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84rutrA :
wegen Lärm wenn das Gerät nachts läuft Sonn und Feiertage.
2026-07-17 16:20:08
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BeeJay :
hast du das Aktenzeichen dazu?, das würde ich gern meiner Frau zeigen die ist WEG Verwalterin
2026-07-17 14:23:50
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YouDontKnow0410 :
Dein Video ist faktisch leider falsch… Es bedarf weiterhin die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Nur wird es für diese schwerer abzulehnen. Es muss konkret Begründet werden wieso sich jemand „eingeschränkt“ dadurch fühlt. Das pure ablehnen aufgrund der Geräuschkulisse ist unzulässig. Wenn die Mehrheit nein sagt, kann in diesem Fall, sofern keine Begründung vorliegt, das Gericht den Einbau trotzdem anordnen. Die Entscheidung hat aber ein Gericht und nicht der Mieter/Einbauer selbst.
2026-07-17 13:04:15
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Julian :
„Ein riesiger Schritt in die richtige Richtung“ dahin, dass wir die lokale Außentemperatur künstlich erhöhen und den Leuten es egal ist.
2026-07-17 16:23:55
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DiHa :
Danke für den Informativen Kontent!
2026-07-17 11:27:49
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Meredwen :
Ich wollte mal fragen, ob das ebenfalls für die Fensterhalterung gilt, ich habe nämlich keinen Balkon.
2026-07-17 13:42:32
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Ernsti :
Bin selber Eigentümer, verstehe nicht warum mal dagegen sein kann. Ist doch gut wenn die Mieter sich wohlfühlen!
2026-07-17 12:33:34
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adamflorek1 :
Wie macht ihr das it Paragraf 14 A ??? Vor allem in Mehrfamilienhaus?
2026-07-17 17:11:00
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maxin28 :
es gibt gesetzliche Regelungen für die Lautstärke. Sollte es nach dem Einbau zu laut sein, kann die Eigentümergemeinschaft nachträglich Nutzungseinschränkungen verlangen
2026-07-17 13:49:26
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twixx :
aber ich muss doch trotzdem eine 6 oder 8cm kernbohrung durch die aussenwand machen.. dafür muss also nicht abgestimmt werden?
2026-07-17 13:34:02
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Lutz Petras :
bei meinem Vater die Eigentümerin oben drüber hat ne Klima auf dem Balkon und das nervt nur das Gebrumme
2026-07-17 14:52:35
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🐺 KampfgeistOst |#Nͭaͤnͣdͫo🦁 :
Wenn der Vermieter das aber ablehnt Pech gehabt. 🙃
2026-07-17 14:46:03
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Basko2011 :
Darf ich dann einfach die Außenwand durchbohren? Darf ich die Farbe des Außengeräts frei wählen. Muss ich die WEG dennoch über den Einbau in Kenntnis setzen?
2026-07-17 13:12:10
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Marie Henne :
Und weißt du wie es ist wenn wir ein Flachdach haben und ich ganz oben wohne und man würde das Split Gerät nicht sehen? Denkst du das ist dann wie auf dem Balkon? LG
2026-07-17 13:05:43
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Tomasi :
Doch können sie wenn sie zu Laut ist !!!
2026-07-17 12:28:31
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DerBroKodex :
Trotzdem muss doch ein Loch durch die Wand gebohrt werden, oder sehe ich das falsch?
2026-07-17 14:18:24
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eOno :
Wie verhält sich das den mit den Durchführungen in der Hauswand? Oder bezieht sich das Urteil mit darauf, wenn man die Schläuche durch die Balkontüre führt?
2026-07-17 12:17:43
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Misoh126 :
sehr aktuell.. hab ich eben auch gelesen
2026-07-17 12:02:06
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Kasi :
Für Mieter ändert sich durch dieses Urteil leider jedoch nichts! Als Mieter benötigen Sie für den Einbau einer fest installierten Klimaanlage mit Außeneinheit weiterhin zwingend die Zustimmung Ihres Vermieters. Da hierfür oft die Fassade oder Außenwand durchbohrt werden muss, gilt dies als bauliche Veränderung der Mietsache. Ohne Erlaubnis riskieren Sie eine Abmahnung oder den Rückbau auf eigene Kosten
2026-07-17 12:39:33
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Professor :
versteh auch nicht was der rest da mitzureden hat, die Hitze ist bei einem und andere sollen entscheiden. Das ist Humbug
2026-07-17 12:21:39
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🐻❄️🐻AriZona🐻🐻❄️ :
Ich vermute aber dass es hier nicht um Klimaanlagen geht, sondern nur um mehr Steuer-Einnahmen zu generieren
2026-07-17 13:28:11
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SaintPauLee :
Was ist wenn man keinen Balkon hat und die Fassade nehmen muss für die Installation des Aussengeräts
2026-07-17 13:01:48
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