Laut § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) :
Kein Sozialhilfebezug: Sie dürfen keine Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII beziehen. Ausnahmen gibt es in der Regel nicht mehr!!!
Erlaubte Sozialleistungen:
Folgende staatliche Leistungen hindern die Einbürgerung nicht und gelten als zulässige Einnahmen:
Kindergeld und Kinderzuschlag
Wohngeld, BAföG, Elterngeld, Arbeitslosengeld I (da es auf eigenen Beitragen beruht)
2026-07-18 05:58:57
4
maxlaney :
Das geht nicht so, rückgängig machen 😡
2026-07-17 18:16:53
10
Ralf/ kleiner/Muck :
Unfassbar
2026-07-18 18:55:45
2
Annelie Moser :
🔴 ♦️Wie kann es sein das ein Land so zerstort wird ❗ ❗
2026-07-18 17:17:48
2
Resy :
2026-07-18 17:35:03
1
Merlin :
Irrsinnig !!! 😳
2026-07-18 16:43:01
2
Juergen Kaas :
Vorsatz?
2026-07-18 17:14:13
1
Eiskaltes Händchen 2.0 :
2026-07-17 22:07:42
4
сухарик :
😱
2026-07-17 18:01:33
3
Maus65 :
2026-07-17 18:53:44
2
DaCapo :
😂😂😂 wir werden jeden Tag einfach nur veräppelt 😂😂😂
2026-07-18 18:50:49
1
user420078408109 :
Das bringt den Altparteien stimmen
2026-07-18 20:15:09
1
jackydaniel :
er will Steuer 19% beim Einkaufen ....
2026-07-18 17:53:45
1
Shini Darksoul :
Wählerstimmen 😎
2026-07-18 19:47:05
0
Andy :
Das System ausnutzen. Wir haben zu viele Gesetze die man umgehen kann.😡 Achso, fast vergessen, nur noch AfD💙💙💙
2026-07-17 18:44:56
5
Ossi :
Wenns bergab geht dann steil😈
2026-07-17 17:55:05
6
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