arthur_der_b_engel :
.. ich hab in meinem immer noch existierenden Gerechtigkeitssinn nen Oberstaatsanwalt wegen durch ihn selbst „erlebten“, doppelten (somit also mit schriftlich belegbaren und 100%ig durch ihn selbst erstellten und deshalb beweisbaren Dokumenten) Betruges mit Strafanzeige vs. Strafantrag angezeigt .. hat mich lapidar mal eben 3.600 € gekostet wegen "falscher Verdächtigung", obwohl es ja wohl mein Recht ist, bei einer nicht nur vermuteten sondern auch noch 100%ig beweisbaren Straftat gegen mich, Strafanzeige zu stellen.
Da die vorgelegten Beweise der Straftaten des Oberstaatsanwalts in leitender Stellung offensichtlich NICHT gewürdigt wurden, vermute ich dann mal lapidar VORSÄTZLICHE Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt durch die erfahrene Richterin; vielleicht MUSSTE sie aber auch so urteilen, weil der Direktor des Amtsgerichts (etwa als Mitwisser (?)), der scheinbar nicht mal öffentlichen Verhandlung beiwohnte?
Nun gut, Anfangs zahlte ich noch monatlich immer so 1,23 oder 1,13 Euro der Strafe ab, mit Hinweis "Unter Vorbehalt wegen vermuteter Strafvereitelung im Amt durch Richterin XXX". Und was soll ich sagen? Sie akzeptierens, selbst als es nur noch monatlich 3 Cent gab. Man scheint auf die Kohle wirklich angewiesen zu sein .. haha .. macht schon Spaß, denn irgendwann, denke ich, wird Karma es schon richten.
Im Laufe der Zeit gab es dann nur noch 2 Cent, und sie verbuchten auch 2 Cent ohne zu murren .. und seit Monat Mai 25 gibt es unter dem monatlichen Betreff: "Unter Vorbehalt wegen vermuteter Strafvereitelung im Amt durch Richterin XXX" sogar nur noch einen Cent, der ebenfalls gierig verbucht wird.
2026-07-18 16:02:56